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Europas Minderheiten geben nicht auf: FUEN legt Berufung gegen EuGH-Urteil ein

Europas Minderheiten geben nicht auf: FUEN legt Berufung gegen EuGH-Urteil ein

Europas Minderheiten geben nicht auf: FUEN legt Berufung ein

Flensburg/Flensborg
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Loránt Vincze
FUEN-Präsident Loránt Vincze kritisiert eine „institutionell voreingenommene“ EU-Kommission (Archivfoto). Foto: Cornelius von Tiedemann

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„Minority Safe Pack“: Die nationalen Minoritäten wollen ihre Rechte und ihren Schutz auf EU-Ebene verankert sehen. Sie pochen weiter darauf, dass die EU-Kommission ihre Forderungen umsetzt. Diese sei „institutionell voreingenommen“, so die Kritik von FUEN-Chef Vincze.

Der Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und dem europäischen Dachverband autochthoner und nationaler Minderheiten, FUEN, geht in die nächste Runde. Wie FUEN-Präsident Loránt Vincze in einer Pressemitteilung am Montag erklärt, geht die FUEN erwartungsgemäß gegen ein im Vorjahr getroffenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Berufung.

„Wir bedauern, dass das Gericht den Standpunkt des Europäischen Rates unreflektiert übernommen hat, obwohl er in mehreren Punkten faktisch unwahr ist. Wir werden den Rechtsweg beschreiten, wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, das sind wir den mehr als fünfzig Millionen EU-Bürgern, die eine Minderheitensprache sprechen, schuldig“, so Vincze.

„Mehrere inhaltliche und verfahrensrechtliche Mängel“

Mit seinem Urteil im November hatte es das Gericht abgelehnt, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären, die Forderungen der erfolgreich verlaufenen Europäischen Bürgerinitiative „Minority Safe Pack Initiative“ (MSPI) rundweg zurückzuweisen.

„Wir sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts vom vergangenen November aufheben wird, die nicht im Einklang mit seinen früheren Urteilen zu den Europäischen Bürgerinitiativen steht“, so Loránt Vincze.

Thomas Hieber
FUEN-Anwalt Thomas Hieber hat laut Loránt Vincze zahlreiche Mängel im Urteil des EuGH aufgelistet (Archivfoto). Foto: Cornelius von Tiedemann

„Unserer Ansicht nach weist die Entscheidung mehrere verfahrensrechtliche und inhaltliche Mängel auf. Unser Anwalt, Thomas Hieber, hat diese in einer 25-seitigen Stellungnahme aufgeführt“, sagt der FUEN-Präsident.

„In der Begründung des Gerichts haben wir keine zufriedenstellende Antwort auf alle unsere Fragen und Argumente erhalten, und die Behauptung, die EU habe bereits alles getan, um Minderheitensprachen und -kulturen zu schützen, wie es in der MSPI festgelegt ist, ist rechtlich nicht haltbar“, so der Ungar aus Rumänien, der als rumänischer Abgeordneter im Europaparlament sitzt.

MSPI

Die Minority Safepack Initiative (kurz: MSPI) umfasst ein Paket von Gesetzesvorschlägen, die den Schutz nationaler Minderheiten gewährleisten sollen. Hierzu müsste eine Reihe von EU-Rechtsakten beschlossen werden, die die Förderung und Kontrolle von Minderheitenrechten, Sprachrechten und den Schutz der Kultur der nationalen Minderheiten ermöglichen. Dadurch würde die rechtliche Sicherheit von nationalen Minderheiten EU-weit gewährleistet werden.

minority-safepack.eu

FUEN sieht „institutionelle Voreingenommenheit“

Vinczes Hauptkritik: Die Minderheiten würden von der EU nicht fair und gleichberechtigt behandelt.

Er sieht „institutionelle Voreingenommenheit“ und verweist auf das Beispiel, dass sich die Kommission mit einer anderen Europäischen Bürgerinitiative ganze sieben Mal getroffen habe – mit den Vertreterinnen und Vertretern der MSPI hingegen nur ein einziges Mal.

Weiterer Kritikpunkt: Die EU-Kommission und das Gericht beziehen sich in ihren Darstellungen, dass für den Minderheitenschutz gesorgt sei, auf Institutionen und Rechtsinstrumente, die gar nicht Teil der EU sind – sondern des Europarats. Der liegt außerhalb des EU-Systems, und mehrere EU-Mitgliedstaaten haben entsprechende Europarats-Übereinkommen nicht ratifiziert.

Am 9. November 2022 hatte der EuGH in Luxemburg geurteilt, dass die „Maßnahmen, die die Europäische Union bereits ergriffen hat, um die Bedeutung der Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern“, ausreichten, um die Ziele der MSPI zu erreichen.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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