A7 über den Nord-Ostsee-Kanal

Blitzer-Mogelpackung an der Rader Hochbrücke: Ministerium gibt Fehler zu

Blitzer-Mogelpackung an der Rader Hochbrücke: Ministerium gibt Fehler zu

Blitzer-Mogelpackung an der Rader Hochbrücke: Ministerium gibt Fehler zu

Eckard Gehm, shz.de
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Egal, welches Tempolimit gerade gilt: Die Blitzer auf der Rader Hochbrücke lösen derzeit erst ab Tempo 115 aus. Foto: dpa

Die Blitzer auf der Brücke haben ein Problem: Sie wissen nicht, welches Tempolimit gilt. Nun soll es Korrekturen geben.

Die vier Radarfallen auf der Rader Hochbrücke: Was die Kontrolle von Autos angeht, sind sie eine Mogelpackung. Wie das Verkehrsministerium jetzt auf Nachfrage bestätigt hat, lösen die Blitzer immer erst dann aus, wenn ein Pkw schneller als 115 Kilometer pro Stunde fährt. Egal, welches Tempolimit gerade auf den LED-Schildern angezeigt wird.

Die Radarfallen auf der Rader Hochbrücke wurden 2015 aufgestellt, um das marode Bauwerk nicht weiter durch schnelle Sattelzüge zu schädigen. Sie dürfen nur Tempo 60 fahren. Weil die Geräte Laster von Autos unterscheiden können, wollte man auf das Blitzen von Pkw nicht verzichten – obwohl die technischen Voraussetzungen gar nicht vorlagen.

Eine Woche zuvor hatte das Verkehrsministerium noch erklärt, die variable Geschwindigkeitsanzeige sei mit den Blitzern gekoppelt. Dabei hätten technische Probleme zu einer Flut von Einsprüchen geführt, weshalb die Polizei die Ahndung eingestellt habe. Das ist nicht richtig. Die LED-Schilder vor der Brücke sind eben nicht mit den Radarfallen vom Typ „TraffiStar“ verbunden. Und waren es nie. Der Blitzer weiß also nicht, welche Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw gerade angezeigt wird. Gilt etwa Tempo 60, ist es für Autofahrer deshalb möglich, ungestraft mit bis zu 115 Sachen über die Brücke brettern. Es trifft nur diejenigen, die diese Grenze überschreiten.

Vielzahl von Verstößen gar nicht erfasst

Die Anzeige auf den LED-Schildern richtet sich nach der Windstärke. Bei Sturm gilt Tempo 60 für Pkw, bei starkem Wind Tempo 80. Ansonsten ist die Geschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde beschränkt. Wegen der fehlenden Kopplung dürfte eine Vielzahl von Verstößen überhaupt nicht erfasst worden sein. Wurde ein Autofahrer geblitzt, weil er zum Beispiel 120 Sachen auf dem Tacho hatte, mussten Beamte immer abfragen, welches Tempolimit zu diesem Zeitpunkt galt. Nur so war es möglich zu klären, ob ein Fahrverbot fällig ist oder nur ein Verwarngeld.

Excel-Tabellen lieferten falsche Werte

Die Daten für diese Abfrage liefert die variable Geschwindigkeitsanzeige in Form langer und nur schwer lesbarer Zahlenkolonnen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr soll deshalb eine Firma beauftragt haben, ein kleines Programm zu schreiben, das die Rohdaten sinnvoll in eine Excel-Tabelle exportiert. Das soll zunächst funktioniert haben. Doch diesen Sommer trudelten plötzlich eine Vielzahl von Einsprüchen ein. Es waren Autofahrer, denen ein Fahrverbot drohte, die aber überzeugt waren, dass auf dem LED-Schild Tempo 100 angezeigt worden war. Harald Haase, Sprecher im Verkehrsministerium: „Die Einsprüche wurden anhand der Rohdaten überprüft. Dabei zeigte sich, dass die Excel-Tabellen tatsächlich falsche Werte geliefert hatten.“

Polizei stellte Ahndung ein

Deshalb stellte die Polizei die Ahndung von Pkw-Verstößen ein, forderte vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr eine funktionierende „Beweisführung auf Knopfdruck“. Doch dort stellte man sich quer. Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde, der von den Bußgeldern profitiert, schlug keinen Alarm, als der Geldstrom versiegte. Der interne Konflikt kam erst nach Monaten bei der Spitze des Verkehrsministeriums an. „Nachdem uns vergangene Woche erstmals bekannt geworden ist, dass es bei der Auswertung der Daten seit Sommer offenbar zu Fehlern gekommen ist, habe ich alle Beteiligten an einen Tisch geholt, um eine rasche Lösung zu finden“, erklärte Verkehrsstaatssekretär Thilo Rohlfs gestern. Über die Gerechtigkeitslücke, die durch die fehlende Kopplung besteht, sagte er: „Der Zustand ist zweifellos nicht befriedigend.“ Er kenne die Entscheidungswege nicht, die vor zwei Jahren zu dieser Situation geführt hätten, da er noch nicht im Amt gewesen sei. „Aber zur juristischen Wahrheit gehört nun einmal auch der Grundsatz: Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Oder mit anderen Worten: Mancher Raser hatte und hat vielleicht noch für eine Weile Glück, weil er billiger davon kommt.“

Neue Software soll Lösung bringen

In drei Stufen soll das Dilemma nun gelöst werden. In Absprache mit dem Innenministerium muss die Polizei nun wieder die Rohdaten auswerten. Und im ersten Quartal 2018 soll eine neue Software für eine schnelle und fehlerfreie Auswertung sorgen. Rohlfs: „Langfristig wollen wir die Blitzgeräte und die variable Geschwindigkeitsanzeige für Pkw direkt miteinander koppeln.“ Ob die Halde an Verstößen, die sich in den vergangenen Monaten angesammelt hat, noch abgearbeitet werden kann, ist fraglich. Etliche Fälle werden wohl verjähren.

Mehr lesen