Sicherheit

Fußfesseln sollen Opfer von Gewalt und Stalking besser schützen

Fußfesseln sollen Opfer von Gewalt und Stalking schützen

Fußfesseln sollen Opfer von Gewalt und Stalking schützen

Ritzau/ml
Kopenhagen
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Personen, gegen die eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, könnten künftig mit einer Fußfessel ausgestattet werden, die sicherstellt, dass sie sich ihrem Opfer nicht nähern. Foto: Morten Germund/Ritzau Scanpix

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Wie können Opfer von Gewalt und Stalking besser geschützt werden? Eine Antwort darauf erhofft sich die dänische Regierung von einem Pilotprojekt nach norwegischem Vorbild, bei dem die Täterinnen und Täter mit einer umgekehrten Fußfessel überwacht werden.

Die Regierung will ein Pilotprogramm starten, bei dem Personen, gegen die ihre Opfer eine einstweilige Verfügung erwirkt haben, eine Fußfessel bekommen. 

Sie funktioniert umgekehrt, als man es von Fußfesseln kennt. Normalerweise schlagen diese Alarm, wenn eine Person sich aus ihrem erlaubten Bewegungsradius heraus bewegt. 

Die im Pilotprojekt eingesetzte Fußfessel wird jedoch mit GPS-Daten gefüttert, die einen Bereich definieren, in den sich die Person nicht hineinbewegen darf. Tut sie es dennoch, wird bei der Polizei ein Alarm ausgelöst, und Beamte rücken sofort aus, um erstens das Opfer in Sicherheit zu bringen und dann die Person mit der Fußfessel festzunehmen. 

Pilotprojekt bereits vom Folketing beschlossen 

So soll sichergestellt werden, dass Täterinnen oder Täter sich an die einstweilige Verfügung halten, die Opfer von Gewalt oder Stalking gegen sie erwirkt haben. 

Die Idee für ein solches Pilotprojekt wurde im vergangenen Jahr von der Sozialistischen Volkspartei im Folketing vorgeschlagen und von einer Mehrheit unterstützt.

Justizminister Peter Hummelgaard (Sozialdemokratie) kann bislang nicht sagen, wann genau das Pilotprojekt in Dänemark starten wird. Der IT-Bereich der Polizei sei defizitär und stehe unter Druck, Anschluss zu finden. Das schränke die Möglichkeiten der Polizei ein, neue Projekte und Initiativen zu initiieren, die IT-Unterstützung erfordern.

„Dem müssen wir leider Rechnung tragen. Daher gibt es noch eine Reihe von Fragen, die wir klären müssen, bevor wir eine Entscheidung treffen“, teilte der Justizminister gegenüber „DR“ in einer E-Mail mit. 

Seit 10 Jahren in Norwegen im Einsatz 

Das Modell ist nicht neu. In Norwegen etwa wird sie seit mehr als zehn Jahren eingesetzt, um Opfer von Gewalt oder Stalking besser zu schützen. Wie die norwegische Polizei gegenüber „DR“ mitgeteilt hat, wurde die Fußfessel insgesamt 105 Personen angelegt – keine von ihnen, habe versucht, sich dem Opfer mehr als erlaubt zu nähern.   

Dänische Erfahrungen zeigen, dass Personen, die gegen ihre einstweilige Verfügung verstoßen, dies in der Regel häufig tun.  

Personen verstoßen im Schnitt 430 Mal gegen einstweilige Verfügung

Im vergangenen Jahr zeigten Zahlen der Staatsanwaltschaft, zu denen TV 2 Zugang hatte, dass die Zahl der Verstöße gegen einstweilige Verfügungen von 2017 bis 2022 um 145 Prozent gestiegen war.

Im Jahr 2017 gab es Verurteilungen in Fällen von 2976 Verstößen gegen einstweilige Verfügungen. Bis 2022 war diese Zahl auf 7296 angestiegen.

Die Zahlen zeigen auch, dass 5587 der 7296 Verstöße im Jahr 2022 von 13 Personen begangen wurden. Das bedeutet, dass sie im Durchschnitt 430 Mal gegen ihre einstweiligen Verfügungen verstoßen haben.

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