Wirtschaft

EU-Kommission genehmigt Entschädigungsfonds für dänische Fischereibranche

EU-Kommission genehmigt Entschädigungsfonds für dänische Fischereibranche

EU genehmigt Entschädigungen für dänische Fischereibranche

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Nach jahrelangem Warten können die dänischen Fischerinnen und Fischer nun Entschädigungen beantragen. Foto: Jacek Dylag/Unsplash

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Für die durch den Brexit verlorenen Fangquoten in britischen Gewässern wurden nun 840 Millionen Kronen an Entschädigung bewilligt. Allerdings gibt es im Sinne der grünen Umstellung einige Anforderungen, für die das Geld ausgegeben werden darf.

Dänische Fischerinnen und Fischer erhalten nun die Möglichkeit, sich um mehr als 840 Millionen Kronen Entschädigung für den Verlust von Fangquoten aufgrund des Brexits zu bewerben.

Die EU-Kommission hat am Sonnabend die endgültige Genehmigung für den Fonds erteilt, wie das Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Der Vorsitzende des dänischen Fischereiverbands, Svend-Erik Andersen, ist erleichtert, dass die Vereinbarung zur Entschädigung endlich steht.

„Wir sind mit diesem Fonds zufrieden. Er ist für Fischer gedacht, die direkte Quotenrechte verloren haben. Es war ein harter Kampf. Deshalb sind wir auch froh, dass es endlich nach mehreren Jahren der Ungewissheit gelungen ist“, sagt er.

Langer Prozess

Nach dem Brexit beschloss die EU, einen sogenannten Brexit-Reservefonds einzurichten. Der dänische Anteil beläuft sich insgesamt auf etwa zwei Milliarden Kronen, von denen etwa 1,3 Milliarden für die Fischerei und die lokalen Gemeinden vorgesehen sind.

Die Aufteilung der etwa 1,3 Milliarden wurde in einer politischen Vereinbarung mit allen Parteien im Folketing am 16. Dezember 2021 festgelegt.

Der Fonds in Höhe von 840,8 Millionen geht direkt an die Fischereiindustrie und soll Fischerinnen und Fischer entschädigen, die am 31. Dezember 2020 Quoten besaßen, die aufgrund des Brexits reduziert wurden. Der Fonds wird Anfang Mai 2023 eröffnet, wonach dänische Fischerinnen und Fischer sich bewerben können.

Nachhaltige Anforderungen

Ihnen sei jedoch nicht erlaubt, komplett frei über das Geld zu verfügen, sagt Fischereiminister Jacob Jensen (Venstre).

„Wir wollen natürlich auch eine Richtung vorgeben, um die fortgesetzte Entwicklung der Fischerei in eine grünere und nachhaltigere Richtung zu unterstützen. Es gibt daher auch einige Anforderungen, die einzuhalten sind, damit das Geld beispielsweise nicht für den Kauf eines noch größeren Motors und Ähnliches verwendet werden kann“, sagt er.

Die Fischerei-Vereinbarung zwischen der EU und Großbritannien aus dem Jahr 2020 führte dazu, dass dänische Fischerinnen und Fischer ein Viertel der Fangquoten, die sie zuvor in britischen Gewässern hatten, abgeben mussten.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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