Grundsatzurteil

Undeutliche Schilder: Autofahrer müssen Knöllchen nicht zahlen

Undeutliche Schilder: Autofahrer müssen Knöllchen nicht zahlen

Undeutliche Schilder: Autofahrer müssen Knöllchen nicht zahlen

cvt/Ritzau
Viborg
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Parkplatz
Foto: Raban Haaijk/Unsplash

Sie sollten jeweils 750 Kronen (rund 100 Euro) für ein Vergehen zahlen, dessen sie sich nicht bewusst waren. Jetzt hat ein Gericht drei Autofahrer in einem Grundsatzurteil freigesprochen – und die Parkplatzunternehmen zugleich zu besseren Hinweisen ermahnt.

Sie sollten jeweils 750 Kronen (rund 100 Euro) für ein Vergehen zahlen, dessen sie sich nicht bewusst waren. Jetzt hat ein Gericht drei Autofahrer in einem Grundsatzurteil freigesprochen – und die Parkplatzunternehmen zugleich zu besseren Hinweisen ermahnt.

Drei Autofahrer, die in Vejle im südlichen Jütland jeweils 750 Kronen für Falschparken bezahlen sollten, sind vom Westlichen Landesgericht freigesprochen worden. Nicht sie seien verantwortlich dafür, falsch geparkt zu haben – sondern die Parkplatzbetreiber, die schlecht ausgeschildert hätten.

Das Gericht befand, dass Parkplatzbetreiber deutlich und eindeutige Hinweise dazu geben müssen, welche Regeln auf den entsprechenden Parkplätzen gelten. Am Reinholts Plads, der am Bahnhof in Vejle liegt, war dies nach Ansicht des Gerichtes nicht der Fall – die Klage der drei vermeintlichen Parksünder somit berechtigt.

Ein Teil des betreffenden Platzes ist in öffentlicher Hand. Dort darf nur parken, wer einen Parkschein (p-billet) gekauft hat. Ein anderer Teil des Parkplatzes ist in Privatbesitz und nur für Besitzer einer Parkkarte (p-bevis) freigegeben.

Der Unterschied von Parkschein und Parkkarte war nicht klar

Die drei Kläger konnten die beiden Zonen jedoch nicht auseinanderhalten und sollten dafür 750 Kronen zahlen. Das Stadtgericht von Vejle bestätigte die Strafzahlung in erster Instanz. Doch das Landesgericht hob das Urteil wieder auf – zur Freude der Kläger.

Der Platz sehe von außen wie ein einheitliches Gebiet aus. Dieses stelle erhöhte Anforderungen an die Beschilderung und Markierung, so das Urteil. Es reiche nicht aus, dass die Schilder, die auf die Parkscheine hinweisen, schwarz, und jene, die auf die Parkkarten hinweisen, weiß sind.

Das Gericht unterstrich auch, dass ein Autofahrer, der den Unterschied zwischen beiden Zonen erkennen soll, dazu den Unterschied zwischen einem Parkschein und einer Parkkarte kennen müsse. Doch weder auf den einzelnen Plätzen noch an den Automaten sei auf den Unterschied hingewiesen worden – oder darauf, wo die jeweiligen Nachweise gelten.

 

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