Urteil

Niederlage für Dänemark am Europäischen Gerichtshof

Niederlage für Dänemark am Europäischen Gerichtshof

Niederlage für Dänemark am Europäischen Gerichtshof

Ritzau/hm
Straßburg
Zuletzt aktualisiert um:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – hier werden die Rechte von Minderheiten geschützt. Foto: dpa

Ein türkischer Staatsbürger hat 2006 eine Gewalttat verübt, bei der ein Mensch starb. Der Mann musste ins Gefängnis und wurde ausgewiesen. Gegen die Ausweisung wehrte er sich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm nun recht, denn er hat einen Bedarf.

Dänemark hat ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren. Ein dänisches Gericht hatte einen psychisch kranken Türken wegen Gewalt mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und ihn auf Lebenszeit des Landes verwiesen. Der heute 34-Jährige wurde 2015 ausgewiesen: Im Alter von 19 Jahren hatte er einen Überfall in Christiania begangen, bei dem ein 19-Jähriger starb. Das war 2006. Der Fall wurde in Dänemark nach Berufungen mehrere Male verhandelt.

Die Ausweisung hielten vier von sieben Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für nicht rechtens; sie sehen darin einen Bruch des Artikels 3 der Menschenrechtskonvention. Nach Auffassung des Gerichts ist die Ausweisung unmenschlich und erniedrigend.

Der Verurteilte kam mit seiner Familie 1991 nach Dänemark, er spricht kein Türkisch und leidet unter Schizophrenie. Der Europäische Gerichtshof betont, der Mann brauche wegen seiner ernsten psychischen Erkrankung eine effektive Behandlung und verweist auf ein Urteil aus Belgien. Dort sollte ein psychisch kranker Georgier ausgewiesen werden, das Gericht hob dort die Ausweisung auf.

Dänemark hat nun drei Monate Zeit, gegen das Urteil am Europäischen Gerichtshof in Berufung zu gehen. 

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