Nordschleswig

Diskussion über Residenzpflicht spaltet die Minderheit

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Einige Angestellte der deutschen Minderheit pendeln täglich über die Grenze – für sie gilt die Residenzpflicht nicht (Archivbild).

Einige in der Minderheit Berufstätige müssen vertraglich in Nordschleswig wohnen – andere wiederum nicht. „Der Nordschleswiger“ hat sich umgehört und verschiedene Meinungen zur Residenzpflicht eingeholt, die Vor- und Nachteile sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit beleuchten.

Die Minderheit verliert aufgrund der Residenzpflicht ihren Forschungsleiter. Jon Thulstrup ist es nicht möglich, zeitnah nach Nordschleswig zu ziehen. Dieser Umstand sorgt dafür, dass bereits verschiedene Stimmen laut wurden, die die Pflicht, in Nordschleswig zu wohnen, infrage stellen.

Ein Grund für die Debatte ist auch: Nicht für alle in der Minderheit Beschäftigten gilt die Residenzpflicht.

Während Angestellte des BDN und des Sozialdienstes in der Regel – und wenn nicht anders ausgehandelt – verpflichtet sind, ihren Lebensmittelpunkt in Nordschleswig zu haben, sind Lehrkräfte in Bezug auf ihren Wohnsitz ungebunden.

Einmal das Gesamtpaket Nordschleswig, bitte!

Marie Medow, Filialleiterin der Deutschen Bücherei Tondern, ist für ihre Stelle nach Nordschleswig gezogen. „Dass der Wohnort hier sein soll, stand schon in der Stellenausschreibung für die Leitungsposition. Mir war also klar, dass dies Teil des Ganzen ist.“

Rückblickend ist sie froh darüber: „Gerade, weil ich nicht aus dem Grenzland stamme, war die Tatsache, dass ich herziehen musste, hilfreich, um mich auf die Stelle und das Gesamtpaket Nordschleswig einzulassen.“

Generell betrachtet sieht die Tonderanerin in der Residenzpflicht einige Vorteile: „Obwohl ich auch der Meinung bin, dass sie unterschiedlich streng bei den verschiedenen Arbeitsplätzen gehandhabt werden könnte.“

Marie Medow musste für ihre Stelle nach Nordschleswig ziehen (Archivbild).

Auch die Möglichkeiten, an dem, was nach der Arbeit geschieht, teilzunehmen, spielen laut Medow eine nicht unerhebliche Rolle: „Ich denke, dass das Leben hier vor Ort und in der Region sich positiv auf das Sozialleben innerhalb der Gemeinschaft, auch abseits der Arbeit, auswirken kann.“

Mit der Familie in Nordschleswig verankert

Peter Feies, Sportlehrer beim Deutschen Jugendverband für Nordschleswig, sieht das ähnlich. Gerade für das Sozialleben sei es wichtig, seinen Wohnsitz in Nordschleswig zu haben. „Wäre ich alleinstehend, wäre das relativ egal, ich bin ohnehin die ganze Zeit unterwegs. Aber ich lebe mit meiner Familie hier, und wir sind auch privat stark in das ganze Sozial- und Vereinsleben eingebunden.“

Bei Feies ist also der Gedanke, den das BDN bei der Einführung der Residenzpflicht hatte, aufgegangen – die ganze Familie ist Teil des Minderheitenlebens.

In Bezug auf Jon Thulstrup sieht er die Sache zwiegespalten. „Bei Jon denke ich, dass er hier ohnehin fest verwurzelt ist und sich das auch zukünftig nicht ändern wird.“ Es sei ärgerlich, dass der Forschungsleiter seine Stelle verlassen muss. „Ich kann aber beide Seiten verstehen. Die Frage ist nur, wo man die Grenze zieht.“

Peter Feies ist beruflich und privat in der Minderheit aktiv (Archivbild).

Noch vor einigen Jahren, bevor viele Deutsche nach Dänemark zogen, wäre es kaum möglich gewesen, qualifizierte Personen aufgrund des Wohnsitzes auszuschließen, meint Feies.

Individuelle Anpassung an Bedürfnisse

Carina Heymann, Schulleiterin der Deutschen Schule Rothenkrug, hält die Residenzpflicht für richtig, findet aber, dass es in erster Linie auf die Kompetenzen ankommen sollte. Sie selbst lebt südlich der Grenze und ist nicht an Nordschleswig gebunden. „Ich habe schon bei meinem Bewerbungsgespräch kommuniziert, dass ich Deutschland nicht verlassen möchte.“

Ihr Mann sei in Deutschland in guter ärztlicher Versorgung und möchte das Vertrauensverhältnis, das sich aufgebaut hat, nicht aufgeben. „Ich denke, dass solche Freiheiten für alle möglich sein sollten.“

Für Carina Heymann war die Möglichkeit, in Deutschland wohnen bleiben zu können, eine Voraussetzung (Archivbild).

Residenzpflicht entspricht nicht dem Grenzlandcharakter

Martin Asmussen ist seit anderthalb Jahren Lehrer am Deutschen Gymnasium Nordschleswig (DGN) und startet seinen Weg zum Arbeitsplatz täglich in Handewitt (Schleswig-Holstein). Seiner Überlegung nach passt die Pflicht, seinen Wohnsitz in Nordschleswig zu haben, nicht zum Charakter der Grenzregion, die ja eigentlich so besonders ist, weil sie eben eins ist.

„Ich denke, dass man mit der Residenzpflicht der Historie der Region nicht gerecht wird. Die Besonderheit des deutsch-dänischen Grenzlandes ist es ja gerade, dass Angehörige der deutschen Minderheit eben auch südlich der Grenze ihren Wohnsitz haben.“

Er könne verstehen, woher die Idee kommt, glaubt aber, dass es schwierig ist, dies in der Realität umzusetzen. „Natürlich ist es eine gute Idee, dort zu wohnen, wo auch der Arbeitsalltag sich abspielt, aber die Lebenswirklichkeit sieht oft anders aus.“

Martin Asmussen pendelt seit anderthalb Jahren von Handewitt nach Apenrade (Aabenraa).

Damit würde verlangt, dass sich die gesamte Familie nach einer Person richtet. Seine Frau hat keine Verbindung zu Dänemark und ihren Arbeitsplatz in Kiel. Müsste die Familie nach Nordschleswig ziehen, wäre das Pendeln nach Kiel kaum noch möglich.

Asmussen zieht eine Parallele zur Schülerschaft am DGN: „Wir haben einige Schüler deren Heimat weiter weg ist – zum Beispiel Amrum. Und ich finde, dass die ganze Schulgemeinschaft von ebendieser Vielfalt profitiert.“

Wohnsitzwechsel finanziell attraktiv machen

Der Kulturkonsulent des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), Uffe Iwersen, veröffentlichte seine Haltung zum Thema bereits 2022 in einem Kommentar beim „Nordschleswiger“. Bis heute hat sich an seinem Standpunkt nichts geändert: Iwersen spricht sich gegen die Residenzpflicht aus.

Die Gründe, die den BDN zur Einführung bewegten, seien nachvollziehbar, dennoch seines Erachtens der falsche Weg. Er appelliert, den Wohnsitz in Nordschleswig stattdessen als eine wichtige Kompetenz zu verstehen, die entsprechend vergütet werden sollte. So haben die Arbeitnehmenden die freie Wahl, ob sie nach Nordschleswig ziehen wollen. Statt Zwang gebe es einen Anreiz.

Uffe Iwersen hat die Idee, einen finanziellen Anreiz zu bieten (Archivbild).

Die Perspektiven auf das Thema Residenzpflicht sind so verschieden wie die Menschen, die es betrifft. Es gibt Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, aber die Motivation hinter der Residenzpflicht ist für die meisten nachvollziehbar.