Leitartikel

„Bundestagswahl: Nordschleswig sollte einen Auslandswahlkreis bekommen“

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Deutsche im Ausland sind bei Bundestagswahlen in der Theorie zwar wahlberechtigt, in der Praxis gibt es aber einige Hürden. In Nordschleswig wohnen mehr als 10.000 Deutsche. Sie sollten ihre Stimme vor Ort abgeben dürfen, findet Journalistin Marle Liebelt.

Deutsche, die im Ausland wohnen, sind wie alle anderen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wahlberechtigt, wenn der neue Bundestag gewählt werden soll. Während in Deutschland lebende Deutsche jedoch automatisch im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen sind und die Wahlbenachrichtigung somit zugeschickt bekommen, ist die Teilnahme an der Wahl für Auslandsdeutsche etwas komplizierter.

Sie müssen alle vier Jahre erneut einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, dann auf ihre Briefwahlunterlagen per Post warten und diese auch wieder postalisch zurück nach Deutschland schicken.

Das Wahlrecht für Auslandsdeutsche ist in der Theorie also gegeben, in der Praxis jedoch vielen Hürden ausgesetzt. Kein Wunder also, dass die Wahlbeteiligung unter den geschätzten 4 Millionen Auslandsdeutschen weltweit nur bei 3 Prozent liegt.

In ganz Dänemark leben fast 43.000 Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft – rund ein Viertel davon in Nordschleswig. Sie sind bei der Bundestagswahl nicht nur wahlberechtigt, sondern dürften zumindest in der Minderheit auch ein besonderes Interesse an der Konstellation des Bundestages haben. Denn die Minderheit betreibt ihre Institutionen und Verbände zu einem Großteil mit Geldern aus Deutschland.

Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte das Recht haben, bei der Zusammensetzung eines nationalen Parlaments mitzubestimmen. Wenn dieses theoretische Wahlrecht in der Praxis aufgrund sämtlicher Hürden aber nur schwer bis gar nicht umsetzbar ist, ist es wertlos.

Abgesehen vom hohen Aufwand, überhaupt an die Wahlunterlagen zu kommen, stellen auch die langen Zustellzeiten bei grenzüberschreitenden Postwegen ein Problem dar. In Nordschleswig haben wir noch den Vorteil, nah an der Grenze zu wohnen, und die Wahlunterlagen in Deutschland einzuwerfen. Aber auch dieser Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Aufwand, das Wahlrecht mit Wohnsitz in Deutschland auszuüben.

Aber was tun?

Es gibt von der „Stiftung Verbundenheit“ sowie dem Verein „Mehr Demokratie“ eine Reihe Forderungen, um Hürden für die Teilnahme an Bundestagswahlen für Auslandsdeutsche abzubauen. Darunter sind die Ideen, Auslandswahlkreise zu schaffen sowie das sogenannte E-Voting – also die digitale Stimmenabgabe – zu ermöglichen.

Dass eine Einführung des E-Votings zeitgemäß wäre, liegt auf der Hand.

Spannend ist aber auch die Idee von Auslandswahlkreisen. Das würde nämlich nicht nur bedeuten, dass Deutsche im Ausland ihr Kreuzchen machen können, sondern auch, dass sie eigene Abgeordnete nach Berlin schicken könnten.

Oliver Junk will Vorschläge ausarbeiten

Der deutsche Jurist Oliver Junk setzt sich konkreter mit möglichen Maßnahmen zur Stärkung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche auseinander. Im Gespräch mit dem „Nordschleswiger“ sagt er, dass er die Initiative ergreifen möchte, um Vorschläge auszuarbeiten, wie genau solche Maßnahmen umsetzbar sind. „Wenn das Wahlrecht für Auslandsdeutsche nur ein theoretisches ist, können wir es lassen. Oder aber …“, und daran möchte er innerhalb der nächsten Legislaturperiode arbeiten, „wir reformieren das Wahlrecht“.

Auslandswahlkreise seien dabei keine Raketenwissenschaft, denn andere Länder – etwa Frankreich und Italien – haben ebenfalls weltweit Wahlkreise, in denen die Wahl des nationalen Parlaments von den Auslandsvertretungen durchgeführt wird. Frankreich etwa hat die Welt in elf Auslandswahlkreise eingeteilt. Diese Karte aus Wikipedia zeigt die Einteilung von 2012:

Junk möchte gerne untersuchen, wie man ein deutsches Modell mit Wahlkreisen im Ausland ausgestalten könnte. „Man müsste sich zum Beispiel ansehen, wie die Wahlkreise zugeschnitten sein könnten und wie viele es geben könnte.“ Die Wahlkreise sollten angemessen, aber mit Blick auf die Größe des Bundestages auch nicht zu klein gezogen werden.

Die Auslandsfranzosen können ihre Abgeordneten für die Nationalversammlung in den französischen Auslandsvertretungen wählen.

Der Jurist hat seine ersten Ideen zur Verbesserung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland bereits in einem Positionspapier festgehalten, das die Stiftung Verbundenheit veröffentlicht hat. Nun sucht er Verbündete, die die Ideen weiter untersuchen, um der nächsten Regierung konkrete Vorschläge machen zu können.

Deutsche Minderheit könnte Verantwortung übernehmen

Für die deutsche Minderheit in Nordschleswig und alle anderen anerkannten deutschen Minderheiten sind Initiativen wie die von Oliver Junk wichtig. Sie sollten daher Verantwortung übernehmen und Forschenden wie Junk proaktiv ihre Offenheit zur Unterstützung suggerieren.

Denn im Gegensatz zu anderen Auslandsdeutschen haben diejenigen, die der deutschen Minderheit angehören, einen entscheidenden Vorteil: Sie sind gut organisiert und haben ohnehin schon Vertreterinnen und Vertreter, die in Deutschland Lobbyarbeit betreiben.

Warum nicht auch für ihr demokratisches Recht? Wer weiß – vielleicht könnte ein „Wahlkreis Dänemark“ ja bereits zur nächsten Bundestagswahl als Pilotprojekt starten.

Wie Junk im Gespräch sagte, halte er eine Legislaturperiode für realistisch, um ein solches Vorhaben anzugehen. Alles steht und fällt mit dem Engagement einzelner. Und damit sind Forschende gemeint, Politikerinnen und Politiker aber auch Verantwortliche im Ausland.