Bundestagswahl

Drei Prozent der Auslandsdeutschen wählen: Nur ein „theoretisches Wahlrecht“

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Bei der BDN-Neujahrstagung in Sankelmark war der Vorsitzende der Stiftung Verbundenheit, Hartmut Koschyk, bei bester Laune – wenn es uns das Auslandswahlrecht geht, wird sein Gesichtsausdruck deutlich ernster.

Kompliziert bis unmöglich: Für die geschätzten vier Millionen deutschen Staatsangehörigen im Ausland – auch in Nordschleswig – ist die Stimmabgabe ein längerer bürokratischer Akt. Die Stiftung Verbundenheit will das Thema auf die politische Tagesordnung setzen. Aus der deutschen Minderheit in Dänemark kommt Zustimmung. Die Forderungen im Überblick.

Nur wenige Deutsche, die im Ausland leben, beteiligen sich an Bundestagswahlen. Deshalb soll es ihnen erleichtert werden, sich ins Wahlregister einzutragen. Außerdem sollten sie in den deutschen Auslandsvertretungen wählen können, wie es in den meisten anderen EU-Ländern bereits Praxis ist. Das und mehr fordert die Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland in einem Memorandum, das diese Woche in Berlin vorgestellt wurde.

„Für die Steigerung der Wahlbeteiligung sind tatsächliche Grenzen und rechtliche Hürden zu beseitigen“, sagte Oliver Junk, Vorstandsvorsitzender der Stiftung.

In dem Bericht werden einige der Hindernisse benannt und Vorschläge gemacht, wie die Politik sie überwinden und abbauen könnte. Dies sei, so heißt es in dem Schreiben, wichtig, um „den Angehörigen der deutschen Minderheiten und deutschsprachiger Gemeinschaften, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eine größere Sichtbarkeit und Mitbestimmung am demokratischen Meinungs- und Partizipationsprozess in Deutschland zu geben“.

Auslandsdeutsche nehmen kaum an Bundestagswahlen teil

Hürden für Auslandsdeutsche bei Bundestagswahlen

Quellen: Bundeswahlleitung, Stiftung Verbundenheit, Vorwärts.de

Belastbare aktuelle Daten zur Zahl der deutschen Staatsangehörigen im Ausland gibt es nicht – sie werden nicht systematisch erfasst. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung schätzte jedoch 2019, dass etwa vier Millionen Deutsche im Ausland leben. Diese Zahl dürfte inzwischen höher liegen, allein im Jahr 2023 haben laut Statistischem Bundesamt 265.000 Deutsche die Bundesrepublik verlassen, 191.000 kehrten zurück.

Vor der Bundestagswahl 2021 haben sich etwa 129.000 Menschen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das entspricht gerade einmal drei Prozent der geschätzten vier Millionen. Wie viele davon letztlich denn auch gewählt haben, ist nicht bekannt.

Nicht alle Deutschen im Ausland sind noch an den Vorgängen in Deutschland interessiert, hinreichend informiert oder von Wahlausgängen betroffen, um an Wahlen teilnehmen zu wollen (oder zu dürfen). Fest steht allerdings: Artikel 38 des Grundgesetzes gibt allen wahlberechtigten Deutschen das Recht auf die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl – unabhängig vom Wohnsitz.

„Sie sind deutsche Staatsangehörige und als deutsche Staatsangehörige haben sie ein Wahlrecht. Und es darf kein Wahlrecht erster und zweiter Klasse geben. Und deshalb darf man durch Verfahren dieses Wahlrecht nicht unmöglich machen“, sagt der Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Verbundenheit, Hartmut Koschyk, dem „Nordschleswiger“.

Relevanz auch in Nordschleswig

Forderungen der Stiftung Verbundenheit

Ruth Candussi
Ruth Candussi begrüßt die Initiative der Stiftung Verbundenheit.

In Nordschleswig sind viele deutsche Staatsangehörige beheimatet. Entweder haben ihre Vorfahren sich nach der Grenzverschiebung 1920 dazu entschieden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten – und zu vererben – oder sie oder ihre Eltern sind irgendwann aus Deutschland eingewandert. „Es gibt jetzt auch viele neue deutsche Zuzüglerinnen und Zuzügler“, sagt Ruth Candussi. Sie ist Parteisekretärin der Schleswigschen Partei und zugleich Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Verbundenheit.

„Ich habe mich schon lange damit beschäftigt, wie die zu der Wahl stehen, ob sie überhaupt wählen. Das sollten sie nämlich. Was ich mich frage, ist auch, welche Rolle wir als deutsche Minderheit dabei spielen können. Sollten wir zur Wahl auffordern?“, fragt die Apenraderin. „Ich bin noch zu keinem Ergebnis gekommen. Aber diese Initiative ist eine gute Sache, denn vor allem, wenn man in Grenznähe lebt wie wir und diesen unmittelbaren Bezug nach Deutschland hat, ist es wichtig, sein Recht zu nutzen. Und das wird einem leider unheimlich schwer gemacht.“

Überzeugungsarbeit in Berlin

Das Memorandum der Stiftung Verbundenheit ist unter anderem an die Kanzlerkandidaten Bundeskanzler Olaf Scholz, Friedrich Merz, Robert Habeck und Christian Lindner übersandt worden. Mit Vertreterinnen und Vertretern von SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Freie Wähler ist zudem eine Online-Veranstaltung zum Aktionsplan am 1. Februar geplant.

Dieser Aktionsplan sieht neben dem vereinfachten Wahlrecht unter anderem auch vor, das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten zu stärken und wieder in den Rang der parlamentarischen Staatssekretärin zu heben.

Mehr zum Thema:

Die geforderten Wahlerleichterungen sind auch Thema in Folge 53 unseres Podcasts „Mojn Nordschleswig“