Demokratie

2025 – das Superwahljahr für Deutsche in Nordschleswig

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2025 ist Wahljahr – vor allem für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in Dänemark wohnen.

Im neuen Jahr haben Deutsche in Nordschleswig die Möglichkeit, gleich zweimal ihre Stimme abzugeben: zur Bundestagswahl im Februar und zur dänischen Kommunalwahl im November. Dann gilt für sie erst einmal ein Wahlverbot bis 2029, wenn sie sogar dreimal zur Urne gebeten werden.

Wer ohne dänische Staatsbürgerschaft in Dänemark lebt, hat kein Recht mitzubestimmen, wenn das dänische Volk sein Folketing wählt.

Wohl aber dürfen Zugewanderte mitbestimmen, wenn es alle vier Jahre um die Zusammensetzung des Kommunalparlaments an ihrem Wohnort geht. Die vielen Zugezogenen mit deutscher Staatsbürgerschaft in Nordschleswig – aktuell sind das mehr als 8.000 Menschen – haben dazu in diesem Jahr die Gelegenheit, wenn am 18. November 2025 die Kommunalwahl stattfindet.

Dieses Recht steht ihnen als EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger auch dann zu, wenn sie erst seit Kurzem in Dänemark leben. Ausländer, die nicht aus einem EU-Land, aus Norwegen oder Island stammen, sind nur zur Kommunalwahl zugelassen, wenn sie seit mindestens vier Jahren hier leben.

Bundestagswahl im Februar

Anders als dänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland, die nicht per se zur Folketingswahl zugelassen sind, haben Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft grundsätzlich das Recht, ihr Kreuz zur Bundestagswahl zu machen.

Jedoch nicht ohne Weiteres: Sie müssen sich kümmern, und zwar bald. Denn die nächste Bundestagswahl findet nicht wie geplant im September statt, sondern nun schon am 23. Februar 2025.

Im Ausland lebende Deutsche müssen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, um ihre Stimme abgeben zu können. Der Antrag dafür muss spätestens 21 Tage vor der Wahl, also am Sonntag, 2. Februar, bei der Behörde eingegangen sein.

Zuständig ist die Behörde an dem Wohnort, bei dem man zuletzt gemeldet war. Wer noch nie in der Bundesrepublik gemeldet war, aber trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis auch bei einer für sie nahe gelegenen Behörde – zum Beispiel in Flensburg, Nordfriesland oder im Kreis Schleswig-Flensburg – beantragen.

Wenn 2025 ein Superwahljahr wird, wird 2029 das Super-Duper-Wahljahr

Nach der Kommunalwahl im November ist erst einmal Wahlpause für in Dänemark lebende Menschen, die die deutsche, nicht aber die dänische Staatsbürgerschaft besitzen. Denn sie dürfen nicht an der Folketingswahl, die das nächste Mal spätestens im Herbst 2026 stattfindet, teilnehmen.

Und sie dürfen auch nicht wählen, wenn in ihrer alten Heimat der Landtag oder die Kommunalparlamente und Gemeinderäte gewählt werden.

Umso wahlreicher wird es aber 2029, wenn in Dänemark erneut zur Kommunalwahl, in Deutschland zur Bundestagswahl und in der EU zur EU-Wahl gerufen wird.