Leitartikel

„Lebensrettende Neuregelung zur Organspende kommt nahezu geräuschlos“

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Automatisch Organspenderin oder Organspender: Das gilt zukünftig, wenn man nicht aktiv widerspricht. Die Änderung passiert nahezu geräuschlos im Folketing und löst keine große Debatte im Land aus. In Deutschland erhitzt das Thema regelmäßig die Gemüter – dabei ist es wichtig, dass sich jede und jeder einmal im Leben mit dem Thema auseinandersetzt, meint Journalist Gerrit Hencke in seinem Leitartikel.

Von 2019 bis 2023 stieg die Zahl der Patientinnen und Patienten im Land, die während des Wartens auf ein Spenderorgan starben, von 17 auf 28. 2023 standen 442 Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ, darunter 373 für eine Niere. Doch die Zahl der Organspenderinnen und Organspender stagniert, der Mangel an Organen ist hoch.

Menschen müssen nicht aktiv werden

Wer stirbt, der kann seine gesunden Organe spenden, um anderen Menschen eine Lebensverlängerung zu ermöglichen. Das Problem ist, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger damit nicht beschäftigen. Und hier liegt des Pudels Kern: Während auf den Intensivstationen todkranke Menschen auf Leber, Herz oder Niere warten, machen sich die gesunden Menschen zu wenige Gedanken darüber, dass sie nach ihrem eigenen Tod anderen ein neues Leben ermöglichen könnten.

Bislang gilt in Dänemark die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Es können also nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen auch keine Organe oder Gewebe entnommen werden. In diesem Fall müssen die Angehörigen entscheiden. Es gibt dabei keinen Zwang, eine Entscheidung zu treffen.

Nicht mal ein Drittel in Datenbank registriert

So haben sich etwa zwei von drei Bürgerinnen und Bürgern über 15 Jahren aktiv für eine Organspende entschieden, indem sie sich entweder in das Organspenderegister eingetragen, einen Spenderausweis ausgefüllt oder ihre Angehörigen informiert haben. Allerdings haben nur etwa 28 Prozent der Menschen ihre Entscheidung in das Organspenderegister eingetragen. Das sind nicht mal ein Drittel.

Das soll sich in Dänemark ändern. Das Innen- und Gesundheitsministerium verschickt dieser Tage Millionen Briefe an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Die Menschen werden darin aufgefordert, Stellung zur Organspende zu beziehen. Denn am 1. Juni 2025 tritt aller Voraussicht nach ein neues Gesetz in Kraft, wonach künftig alle Menschen mit Eintritt in die Volljährigkeit automatisch als Organspendende im entsprechenden Onlineregister verzeichnet werden. Dies muss von jeder und jedem Einzelnen aktiv bestätigt werden. Wer keine Spenderin oder kein Spender sein möchte, muss ebenfalls aktiv widersprechen.

Eine Lösung, die Klarheit schafft

Das bestehende Modell der Zustimmungslösung wird jetzt mit einer Widerspruchslösung kombiniert. Diese gibt es bereits in zahlreichen europäischen Ländern. Dänemark ist gemeinsam mit Deutschland eins der wenigen Länder, in denen sie nicht gilt. Dabei ist sie eigentlich eine verdammt gute Lösung, um Klarheit für einen selbst, die Angehörigen und auch das Personal in Krankenhäusern zu schaffen. Ein Blick ins Register genügt und alle wissen, woran sie sind. Das erspart den Hinterbliebenen in einer ohnehin sehr schweren Situation, eine schwere Entscheidung treffen zu müssen.

Das Faszinierende ist, dass in Dänemark sowohl der Bürgervorschlag zu einer Neuregelung, die Behandlung und voraussichtliche Verabschiedung des Gesetzes am 19. Dezember durch das Folketing sowie die Debatte in der Bevölkerung nahezu geräuschlos vonstatten ging. Hier und da gab es kritische Stimmen aus einzelnen Parteien, ein großer Paukenschlag blieb aber aus.

Debatte in Deutschland deutlich hitziger

In Deutschland hingegen flammt seit Jahren immer wieder eine Diskussion darüber auf, ob die bis heute geltende Entscheidungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzt werden soll. Zuletzt Anfang Dezember. Die Entscheidungslösung bedeutet, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur dann möglich ist, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat oder, sofern keine Entscheidung getroffen wurde, stellvertretend die nächsten Angehörigen eine Zustimmung erteilen. Die Menschen in Deutschland sollen zusätzlich regelmäßig neutral und ergebnisoffen über die Möglichkeiten einer Spende aufgeklärt werden.

2020 stand zuletzt die Widerspruchslösung im Raum, der Bundestag lehnte sie nach hitzigen Debatten jedoch ab. So trat im Jahr 2022 ein neues Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. In dem Zuge wurde zusätzlich zu den Organspendeausweisen ein Onlineregister eingeführt, in dem die Menschen ihre Erklärung für oder gegen die Organ- und Gewebespende selbstständig treffen können.

Aber auch hier bleibt es bei dem Problem, dass nur Menschen, die sich bewusst dafür entscheiden, Organspendende werden.

Selbstbestimmung bleibt in allen Modellen gewahrt

Sicher, es ist eine ethische Frage, und im Kern geht es um die Selbstbestimmung des Menschen, eine eigene Entscheidung zu treffen. Die Kritik lautet oft, mit einer Widerspruchslösung würde das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper aufgehoben. Eine Partei in Deutschland drückte es noch etwas krasser aus: „Der Körper ist Eigentum des Individuums und kein Ersatzteillager für die Allgemeinheit“.

Nur gibt es die Selbstbestimmung in jedem der existierenden Modelle. Dass ich automatisch in der Liste der potenziellen Organspender aufgeführt werde, ist keine Entscheidung über meinen Kopf hinweg. Auch bei einer Widerspruchslösung habe ich selbst die Wahl, ob ich zustimme oder nicht. Es ist nicht zu viel verlangt, sich einmal in seinem Leben mit dem eigenen Tod und dem Thema der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen, die ich zeitlebens auch wieder revidieren kann.

Es kommt nicht von ungefähr, dass die höchsten Spenderquoten in der EU sich vor allem in den Ländern finden, die eine aktive Opt-out-Möglichkeit haben. Auf dieses wichtige Thema müssen die Menschen gestoßen werden, damit sie sich damit auseinandersetzen. Daher ist der dänische Weg zu begrüßen.