Billigung eines Angriffskriegs

„Z“-Symbol: Polizei in SH ermittelt jetzt bei Verwendung

„Z“-Symbol: Polizei in SH ermittelt jetzt bei Verwendung

„Z“-Symbol: Polizei in SH ermittelt jetzt bei Verwendung

SHZ
Schleswig
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Russische Truppen haben zur Invasion der Ukraine ihre Fahrzeuge mit einem „Z“ markiert. Foto: dpa

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Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat die Verwendung des „Z“-Symbols als mögliche Straftat eingestuft – wer es verwendet, muss jetzt mit Ermittlungen rechnen.

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein kann die öffentliche Verwendung und Verbreitung des Symbols „Z“ den Anfangsverdacht für eine Straftat wegen Billigung eines Angriffskrieges begründen, sofern sich eine solche Meinungsäußerung als Zustimmung zu der russischen Invasion in die Ukraine darstellt.

Polizisten ermitteln jetzt bei Verwendung des „Z“-Symbols

Wie Sprecherin Wiebke Hoffelner berichtete, habe der ständige Vertreter des Generalstaatsanwalts den Landespolizeidirektor und den Direktor des Landeskriminalamts über diese Rechtsauffassung unterrichtet und darum gebeten, die Polizeidienststellen darüber zu informieren, dass bei Verwenden oder Verbreiten des „Z“-Symbols in der Öffentlichkeit Erkenntnisse über einen möglichen strafrechtlich relevanten Bezug zu der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine zu dokumentieren und der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen sind.

„Bei der Frage, ob der Tatbestand dann durch eine Handlung oder Meinungsäußerung im Zusammenhang mit dem ,Z‘-Symbol erfüllt wird, handelt es sich grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung“, sagte Hoffelner.

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