Ferienwohnungen

Willkürliche Genehmigung von FeWos? Schleswiger schaltet Petitionsausschuss ein

Willkürliche Genehmigung von FeWos? Schleswiger schaltet Petitionsausschuss ein

Schleswiger schaltet Petitionsausschuss ein

Marle Liebelt/shz.de
Schleswig
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Foto: Marle Liebelt/shz.de

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Ferienwohnungsbesitzer Ingo Gunzer hat eine Fachaufsichtsbeschwerde gestellt, mit der sich jetzt ein Petitionsausschuss des Landtages befasst.

„Das tut schon weh, wenn man in die zufriedenen Gesichter der Feriengäste nebenan schaut und nicht weiß, warum man selbst keine Urlauber beherbergen darf“, sagt Ingo Gunzer.

Der Schleswiger und seine Frau Saskia Gunzer haben vor drei Jahren das Haus in der Schlachterstraße 17 gekauft, das zu diesem Zeitpunkt bereits seit rund zehn Jahren als Ferienwohnung genutzt wurde. Nachdem Gunzer seinen Job als Pilot aufgrund der Corona-Pandemie verlor, hatte das Ehepaar beschlossen, sein Geld in diese Immobilie zu investieren und seine Rente mit der Vermietung der Ferienwohnung aufzubessern.

In Schleswig waren keine Ferienwohnungen genehmigt

Doch während der Pandemie tat sich in Schleswig noch eine ganz andere Debatte auf. Als es im vergangenen Jahr darum ging, eine Veränderungssperre für den Holm zu beschließen, damit die Zahl der Ferienwohnungen in Schleswig nicht größer wird, stieß die Stadt auf ein Problem. Um die Zahl der Ferienwohnungen zu deckeln, muss man erst einmal wissen, wie viele es gibt. Offiziell waren der Stadt jedoch keine gemeldet.

Die Information, dass Ferienwohnungen einer Genehmigung durch das Bauamt bedürfen, schien sowohl der Stadt selbst als auch den Ferienwohnungsbesitzern neu zu sein. Doch ist erst einmal eine Veränderungssperre verhängt, können im Nachhinein keine Anträge auf Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung mehr genehmigt werden.

Die Lösung lautete: Stellen Sie bei der Stadt jetzt schnell einen Antrag auf Nutzungsänderung, um die Ferienwohnungen auch nach der Veränderungssperre weiter betreiben zu können.

Die Gunzers wollten alles richtig machen

Als Ingo und Saskia Gunzer davon erfuhren, wollten sie alles richtig machen. Aber es gab auch viele Fragen. Für einige der älteren Häuser in Schleswig gibt es zum Beispiel keine Bauzeichnung mehr, die aber für einen positiven Bescheid des Antrages auf Nutzungsänderung mit eingereicht werden muss. Die betroffenen Ferienwohnungsbesitzer mussten also für mehrere Tausend Euro Architekten beauftragen, um die Zeichnungen anfertigen zu lassen.

Auch ist es möglich, dass die baulichen Gegebenheiten nicht den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen und angepasst werden müssen. „Bevor wir so viel Geld investieren, haben wir das Gespräch mit dem Bauamt gesucht, um herauszufinden, ob unser Antrag überhaupt erfolgsversprechend wäre“, erzählt Gunzer.

Soweit so harmlos, doch was dann geschah, gleiche einer Posse, die Gunzer sich so nie im Leben hätte vorgestellt. Direkt sei ihm suggeriert worden, dass er sich keine Hoffnungen auf eine Genehmigung machen müsse. Eine nachvollziehbare Begründung dafür sei ihm jedoch seitens der Stadt nicht mitgeteilt worden.

Gründe nicht transparent

Ohne die Gründe nachvollziehen zu können, wollten die Gunzers keinen Rückzieher machen, schließlich wollen sie das Haus weiter an Feriengäste vermieten.

In weiteren Gesprächen, über die Gunzers Anwalt auch Gesprächsprotokolle geführt habe, sei dann bis auf Weiteres eine mündliche Untersagung für die Vermietung an Feriengäste ausgesprochen und mit Bußgeldern gedroht worden. Gunzer habe sofort alle Anzahlungen von Feriengästen zurückgezahlt und Buchungen storniert. 100 Prozent sicher sei er bis heute nicht, ob die Untersagung überhaupt rechtens war. „Ich wollte einfach keinen Fehler machen, der mir dann später zum Verhängnis wird.“

Gunzer will gerichtlich gegen die Untersagung vorgehen. Doch dafür brauche er erst einmal eine schriftliche Ablehnung seines Antrages auf Nutzungsänderung. Also habt er nach eigenen Worten Anfang Dezember seinen Antrag gestellt und auch die nötigen Unterlagen besorgt. „Allein die Kosten für den Architekten belaufen sich auf knapp 5000 Euro“, ärgert sich der 64-Jährige kopfschüttelnd und zeigt die Rechnung. Jeden Schriftverkehr, jedes Protokoll, jede Rechnung hat er fein säuberlich abgeheftet. Das Buch ist inzwischen fingerdick. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass seitens der Bauaufsicht immer wieder der Eindruck erweckt wurde, der Antrag habe keine Aussicht auf Erfolg.

Vor wenigen Wochen gab es dann eine weitere Wendung: Befreundete Vermieter einer Ferienwohnung hätten ihre Genehmigung auf Nutzungsänderung von der Stadt erhalten – in der Schlachterstraße. Gunzer: „Das ergibt doch alles keinen Sinn!“

Petitionsausschuss befasst sich mit dem Fall

Gunzer hat eine Fachaufsichtsbeschwerde über die Untere Bauaufsichtsbehörde eingereicht, die zunächst zugunsten der Stadt entschieden wurde. Damit wollte Gunzer sich nicht zufriedengeben und hat die Beschwerde weitergereicht. Jetzt befasst sich ein Petitionsausschuss des Landtages mit dem Vorgehen des Bauamtes.

Auf die Frage unserer Redaktion bei der Stadt, ob bei der Vergabe von Genehmigungen in der Schlachterstraße die Zahl der genehmigungsfähigen Ferienwohnungen begrenzt sei, antwortete diese mit Paragrafen: „Für die Schlachterstraße gibt es keinen B-Plan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Beurteilung nach § 34 BauGB setzt immer eine Einzelfallbetrachtung voraus. Der Bereich der Schlachterstraße ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu beurteilen. Gem. § 4 BauNVO sind in einem WA Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbebetriebe nur als Ausnahme zulässig. D. h. diese Nutzung muss den allgemein in einem WA zulässigen Nutzungen deutlich untergeordnet sein.“

Daraus liest sich, dass eine Störung des Wohngebietes durch Gunzers Feriengäste der Grund für eine Ablehnung sein könnte oder dass es zu viele Ferienwohnungen im Verhältnis zu Dauerwohnungen gibt. „Aber das könnte man uns ja entweder so deutlich sagen. Und dann verstehe ich auch nicht, wieso ein Antrag aus derselben Straße dann erst vor rund vier Wochen positiv beschieden wurde. Es ergibt einfach alles keinen Sinn, passt denen meine Nase nicht, oder wie?“

Weitere Antworten seitens der Stadt ausstehend

Die Anfrage von Montagnachmittag, wie viele Anträge auf Nutzung von Ferienwohnungen in der Schlachterstraße insgesamt gestellt und wie viele davon genehmigt wurden, beantwortete die Stadt unter Berufung auf den Datenschutz nicht. Die Frage, ob es eine maximale Anzahl von genehmigungsfähigen Ferienwohnungen in der Schlachterstraße gibt, blieb bis Mittwochnachmittag unbeantwortet. Weitere Nachfragen von Dienstagnachmittag zum besseren Verständnis und unter anderem die Frage, welchen Bereich das Allgemeine Wohngebiet, in dem die Schlachterstraße liegt, umfasst, blieben bis Mittwochnachmittag ebenfalls unbeantwortet.

Ingo Gunzer bleibt bei seinem Vorwurf, die Untere Bauaufsichtsbehörde lasse bei der Vergabe von Genehmigungen für Ferienwohnungen Willkür walten und beruft sich auf das Gleichbehandlungsgesetz.

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