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Positiver Corona-Schnelltest: Was Sie in Schleswig-Holstein jetzt tun müssen

Positiver Corona-Schnelltest: Was Sie in Schleswig-Holstein jetzt tun müssen

Positiver Corona-Test: Was Sie in SH jetzt tun müssen

dpa, Christin Lempfert/shz.de
Flensburg
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Nach dem positiven Corona-Schnelltest ist in Schleswig-Holstein vor dem PCR-Test. Foto: Sebastian Gollnow/shz.de

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Wer einen positiven Schnell- oder Antigentest hat, muss sich im ersten Schritt isolieren. Was danach in Schleswig-Holstein zu tun ist, lesen Sie hier.

Auch wenn die Corona-Inzidenz in Schleswig-Holstein sinkt, blicken viele Schleswig-Holsteiner dieser Tage erstmals auf einen positiven Corona-Schnelltest. Hier lesen Sie, was zu tun ist, wenn der zweite Strich auf dem Schnelltest auftaucht oder der Antigentest in der Teststation positiv ist.

Was ist in SH zu tun, wenn der Corona-Test positiv ist

Wer in einer Teststation oder bei sich zu Hause bei einem Antigen- oder Schnelltest ein positives Ergebnis hat, muss dieses mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Zudem gilt: Nach einem solchen Ergebnis müssen sich Betroffene ohne Umwege in Isolation begeben und dürfen diese nach fünf Tagen verlassen. Der Weg dorthin darf nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

Isolation: Wie lange nach positiven Corona-Test?

In Schleswig-Holstein müssen nachweislich Infizierte nur noch für fünf Tage in Corona-Isolation. Ein entsprechend geänderter Absonderungserlass wird von den Kreisen und kreisfreien Städten bereits seit dem 4. Mai umgesetzt. Eine entsprechende Empfehlung hatte das Robert Koch-Institut ausgesprochen.

Ein sogenanntes „Freitesten“ nach Ende der Quarantäne sei nicht notwendig, werde aber empfohlen, hieß es.

Auch müssen sich andere, nicht infizierte Mitglieder desselben Haushalts nicht mehr in Isolation begeben.

Infizierte Beschäftigte in Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen unterbracht sind – wie etwa in Kliniken oder Pflegeheimen –, müssten vor der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit aber einen negativen Test vorlegen und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Corona-Positiv in SH: Meldung beim Gesundheitsamt?

Corona-Infizierte müssen sich nicht mehr beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Generell gilt dennoch, dass sowohl mit Covid-19 Infizierte eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben, unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden.

Wann gelte ich als genesen?

Wer seine Corona-Infektion mit einem positiven PCR-Test belegen kann, gilt 28 Tage nach dem Nachweis der Infektion als genesen. Diesen Status kann man sich über einen Genesenennachweis bestätigen lassen. Er darf von Personen, die PCR-Tests durchführen oder überprüfen, ausgestellt werden.

Mit dem Zertifikat ist man dann bis zu 90 Tage nach dem PCR-Test offiziell genesen, sofern man ungeimpft infiziert worden ist. Wer vor der Infektion geimpft war, ist dagegen sechs Monate lang genesen.

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