Sommerurlaub

Urlaub in Dänemark: Jetzt buchen oder warten?

Urlaub in Dänemark: Jetzt buchen oder warten?

Urlaub in Dänemark: Jetzt buchen oder warten?

Apenrade/Tarp
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Werden deutsche Feriengäste in diesem Jahr nach Dänemark kommen können? Foto: Sara Wasmund

Die Enttäuschung steht vielen Dänemarkurlaubern ins Gesicht geschrieben. Das zweite Jahr in Folge macht ihnen Corona womöglich einen Strich durch die Rechnung und hinterlässt sie bei ihrer Ferienplanung in einer unsicheren Situation. Doch vielerorts findet man konstruktive Lösungen.

Die Grenzen sind dicht, und die Empfehlungen der Behörden und Aufforderungen vonseiten der Politik lauten derzeit ganz klar, auf Reisen zu verzichten.

Doch in der Regel wird der Sommerurlaub bereits lange im Voraus geplant. Für viele Dauercamper gilt es beispielsweise, bereits im Vorjahr eine erste Anzahlung zu leisten, um sich das Vorrecht auf den Dauercampingplatz auch im Folgejahr zu sichern. Und noch ausstehende Beträge sollen in einigen Fällen mehrere Wochen oder gar Monate im Voraus bezahlt werden.

Doch was, wenn man als Urlauber dann gar nicht nach Dänemark reinkommt, weil das Corona-Virus noch immer den Alltag dominiert?

Mit dieser Problematik hat sich ein Leser aus Schleswig-Holstein an den „Nordschleswiger“ gewandt, der gerne anonym bleiben möchte (Name ist der Redaktion bekannt), da er ansonsten um das gute Verhältnis zu seinem Campingplatzbetreiber fürchtet.

Doch er wird kaum der Einzige sein, der vor diesen Fragen steht. Was also ist zu tun?

Entscheidung muss jetzt getroffen werden

Im konkreten Fall geht es um einen Campingplatz in Nordschleswig. Der Betreiber erbittet sich jedes Jahr im August eine Anzahlung über 1.000 Kronen, mit der sich der Dauercamper das Recht auf seinen Platz im Folgejahr sichert. Anfang Februar verschickt der Campingplatzbetreiber dann eine Rechnung über den gesamten Restbetrag, die bis Mitte Februar beglichen werden muss.

Insgesamt belaufen sich die Mietkosten für ein Jahr Dauercampingplatz in diesem Fall auf 1.200 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Corona-Test an der Grenze, sofern die Forderung nach einem Testnachweis auch zum Saisonstart am 1. April noch gilt.

Saisonstart im April

Der Campingplatz unseres Lesers aus Schleswig-Holstein öffnet immer am 1. April. Im vergangenen Jahr konnte unser Dauercamper jedoch erst am 15. Juni über die Grenze nach Dänemark kommen. Vonseiten des Campingplatzbetreibers hieß es da: „Wir haben ja auf, aber was sollen wir tun? Ihr könnt halt nicht kommen.“

Von den sechs Monaten Saison konnte der passionierte Camper somit nur gut die Hälfte nutzen. Ihm zufolge hätte das bei vielen Campern von Röm (Rømø) bis Alsen (Als) zu Frustration geführt. Zwar könne man nichts dafür, aber irgendein Entgegenkommen erwarte man doch, beschreibt er die Stimmung unter vielen Gästen.

Und ein solches Entgegenkommen habe der Betreiber des Campingplatzes auch gezeigt, indem er im vergangenen Herbst die Saison, die normalerweise am 30. September endet, um zwei Wochen verlängert hatte.

Doch was, wenn man damit nicht zufrieden ist oder ein solches Angebot aus bestimmten Gründen nicht nutzen kann?

Dialog mit dem Betreiber suchen

Karsten Justesen, Direktor von „Destination Sønderjylland“, einem Zusammenschluss der vier nordschleswigschen Kommunen zur strategischen Förderung und Entwicklung des Tourismus in der Region, hat einen klaren Rat: „Ich empfehle, den Dialog mit dem Betreiber des Campingplatzes zu suchen. Es muss in beiderseitigem Interesse sein, eine Lösung zu finden“, sagt Justesen gegenüber dem „Nordschleswiger“.

Mit dieser Empfehlung kommt auch Hans-Oluf Meyer, Rechtsanwalt in Berlin. Er ist ursprünglich selbst aus Nordschleswig und hat sich im vergangenen Sommer verschiedener Fälle angenommen, in denen deutsche Touristen ihre gebuchten Sommerhausferien über den Anbieter Novasol nicht erstattet bekommen konnten.

In diesem Jahr keine höhere Gewalt

Die Klagen gegen Novsasol sind derzeit noch anhängig, doch die Einschätzung von Hans-Oluf Meyer ist eindeutig: „Im vergangenen Jahr war höhere Gewalt der Umstand dafür, dass die Kunden nicht wie vereinbart anreisen konnten. In diesem Jahr sieht das aber anders aus. Jetzt kann man nicht mehr von höherer Gewalt sprechen, wir können heute die Umstände einschätzen, dass eine Anreise nach Dänemark schwierig oder nicht möglich sein kann“, so der Anwalt.

Im vergangenen Jahr war höhere Gewalt der Umstand dafür, dass die Kunden nicht wie vereinbart anreisen konnten. In diesem Jahr sieht das aber anders aus. 

Hans-Oluf Meyer, Rechtsanwalt

In einem solchen Fall müsse man das mit dem Vertragspartner aushandeln. Dabei müsse man sich aber auch in die Lage des Vermieters versetzen und versuchen, diesen zu verstehen.

„Es kommt auf den Vertrag an. Wenn man bereits im August vergangenen Jahres einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung geleistet hat, besteht gegebenenfalls das Risiko, vertragsbrüchig zu sein, wenn man der jetzt geltend gemachten Zahlungsaufforderung nicht nachkommt“, schätzt Hans-Oluf Meyer die Situation ein.

Deshalb sei es am besten, genau zu klären, wie das ist, wenn man nicht anreisen kann.

Karsten Justesen ergänzt: „Es ist eine schwierige Situation, sowohl für den Camper als auch für den Campingplatzbetreiber. Soll er den Platz freihalten oder ihn anderweitig vergeben?“

Vorrecht kann gerade in diesem Jahr viel wert sein

Letztlich bezahle man dafür, sich ein Vorrecht zu sichern. Und dieses Vorrecht, den Dauercampingplatz in Anspruch nehmen zu können, kann gerade in diesem Jahr viel wert sein.

„Wir haben überall heiß laufende Telefone, ganz viele versuchen jetzt, einen Stellplatz oder ein Sommerhaus zu bekommen“, sagt Justesen. 60 Prozent der Dänen rechneten nicht damit, dieses Jahr ins Ausland reisen zu können, weshalb derzeit viele versuchen würden, in Dänemark Urlaub zu machen. Zwar sei noch nicht alles ausgebucht, aber die Nachfrage sei wirklich hoch, vor allem auf den nordschleswigschen Campingplätzen.

Gemeinsame Lösung als Konkurrenzvorteil

Dennoch hätten die Verleiher, die vernünftige Regeln zur Stornierung einer Buchung anbieten, einen Wettbewerbsvorteil. Und die, die in einen Dialog mit ihren Kunden treten. Eine Möglichkeit könne zum Beispiel sein, dass man den Platz an jemand anderes vermietet, wenn der eigentliche Mieter diesen nicht nutzt. Hier setze nur die Kreativität Grenzen für eine Lösung, gibt Justesen zu bedenken.

„Meine Empfehlung ist, an seiner Buchung festzuhalten. Dann kann man der Sache gelassener entgegensehen. Es geht ja in die richtige Richtung“, gibt sich Justesen optimistisch.

Flexibilität vonseiten der Anbieter

„Der Nordschleswiger“ hat mit den Betreibern von zwei Campingplätzen in Nordschleswig und dem „Feriepartner Danmark“ auf Röm gesprochen. Dort verweist Büroleiter Martin Vestergaard auf die erweiterte Sicherheitsgarantie, die den Gästen angeboten wird. „Sollte die Grenze nicht öffnen, dann bekommen unsere Gäste einen Gutschein und können ihren Aufenthalt umbuchen. Wir wollen so viel Sicherheit wie möglich bieten“, sagt er.

Aus dem vergangenen Jahr gebe es noch Ansprüche aus fünf Monaten, die erst in diesem Jahr realisiert werden können. Sobald bekannt sei, wann die Grenze wieder geöffnet wird, werde man in einen Dialog mit den Gästen treten und ein neues Datum für den Ferienaufenthalt vereinbaren.

Bezahlfrist möglicherweise anpassen

Auf dem Campingplatz Lærkelunden bei Gravenstein (Gråsten) überlegt Inhaber Henrik Kragh, die Frist für die Bezahlung der Jahresgebühr für einen Dauerplatz flexibel anzupassen. Normalerweise wäre das der 28. Februar. „Wir haben aktuell noch keine Entscheidung getroffen. Wir möchten sehr gerne viele Gäste aus Deutschland auf unserem Platz willkommen heißen, aber wir wollen auch vermeiden, dass wir zu viel reservieren und sie dann nicht kommen können“, erläutert er den Balancegang.

Klar müsse hingegen auch sein, dass man als Dauercamper ab dem Zeitpunkt bezahlen müsse, an dem die Grenze wieder geöffnet wird, unabhängig davon, ob man dann auch vom selben Tag an Gebrauch von seinem Stellplatz macht oder nicht, gibt Henrik Kragh zu bedenken.

Dennoch sieht er nicht das große Problem, durch gemeinsamen Dialog könne man vieles lösen.

Gelassenheit ist Trumpf

Das sieht auch Judith Aagaard vom Campingplatz Gammelbro so. Obwohl die Saison hier am 27. März beginnt, ist die Bezahlfrist der 1. Mai. Und im vergangenen Jahr haben die Feriengäste aus Deutschland die verbliebene Saison zu einem günstigeren Preis bekommen, der Rabatt entsprach in etwa dem Zeitraum, den die Grenze noch geschlossen war.

„Die Leute nehmen die Situation gelassen. Man merkt, dass sie sich an die neuen Herausforderungen gewöhnt haben und es eher so nehmen, wie es kommt“, sagt Judith Aagaard.

Deutschland nicht unbedingt eine Alternative

Unser Leser aus Schleswig-Holstein tendiert denn auch dazu, den Rechnungsbetrag jetzt zu begleichen und dann zu hoffen, dass es zum 1. April klappt, wieder nach Dänemark einreisen zu können.

Denn zum jetzigen Zeitpunkt nach Alternativen in Deutschland zu suchen, kann sich als sehr schwierig erweisen. Schließlich ist auch südlich der Grenze die Nachfrage nach Ferien im eigenen Land hoch. Gäbe man den Stellplatz in Dänemark jetzt auf, müsse man sich ganz hinten in der Schlange anstellen. Und außerdem, so unser Leser, biete Dänemark ein Wohlfühlgefühl, das man nicht so einfach aufgeben wolle.

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