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Innenministerium: Einreise bei Arzttermin ist gestattet

Innenministerium: Einreise bei Arzttermin ist gestattet

Innenministerium: Einreise bei Arzttermin ist gestattet

Nordschleswig/Berlin
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Ein Arztbesuch ist ein gültiger Grund, um nach Deutschland einzureisen, stellt das Bundesinnenministerium fest. Foto: Patrick Seeger/dpa

Es war ein Fehler, dass dem 83-jährigen Immo Doege die Einreise nach Deutschland zunächst verwehrt wurde. Das teilt das Bundesinnenministerium dem „Nordschleswiger“ mit.

Ein dringender Arztbesuch ist als triftiger Grund zu betrachten, und daher ist eine Einreise nach Deutschland in so einem Fall auch gestattet. Dies teilt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit.

Wie „Der Nordschleswiger“ berichtete, erlebte Immo Doege Gegenteiliges, als er kürzlich wegen eines ernsten Augenleidens zum Arztbesuch nach Flensburg fahren wollte. Der 83-Jährige wohnt in Dänemark, besitzt jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ohne Behandlung droht er zu erblinden, was schon mit dem einen Auge passiert ist.

Er darf immer einreisen

Und obwohl Doege ein Schreiben des behandelnden Arztes vorweisen konnte, wurde er zunächst von einem Grenzbeamten abgewiesen und daraufhin von drei weiteren, die herangezogen worden waren.

Erst nach 20-minütiger Diskussion wurde er über die Grenze gelassen, doch wurde ihm eine Ordnungsstrafe angedroht.

„Ein dringender Arztbesuch ist auf alle Fälle ein triftiger Grund, und in so einem Fall darf man immer einreisen“, so der Sprecher des Bundesinnenministeriums, der empfiehlt, dass man auf alle Fälle ein Schreiben des Arztes mitbringt. Wie beschrieben, hatte Immo Doege genau dieses getan.

„Was dort schiefgelaufen ist, kann ich von hier aus nicht ermitteln, aber es hätte der Arztbesuch zum Einlass führen müssen.“

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