Nordschleswig

Deutsche Minderheit wünscht einfachere Regeln für die Beflaggung

Deutsche Minderheit wünscht einfachere Regeln für die Beflaggung

Minderheit wünscht einfachere Regeln für die Beflaggung

ghe
Kopenhagen
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Um die Deutschlandflagge zu hissen, ist in Dänemark eine polizeiliche Genehmigung erforderlich. Foto: Karin Riggelsen

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Damit die deutsche Minderheit die deutsche Flagge hissen kann, ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Der Oberste Gerichtshof oder die Gesetzgeber könnten dies ändern. Anlass ist ein Fall aus Kolding. Der BDN-Hauptvorsitzende Hinrich Jürgensen möchte bei dem Thema jedoch nicht missverstanden werden.

Südlich der Grenze steht es der dänischen Minderheit frei, den Dannebrog zu hissen. Aber die etwa 15.000 deutschsprachigen Bürgerinnen und Bürger nördlich der Grenze müssen einen Antrag stellen, bevor sie die deutsche Flagge in Schwarz-Rot-Gold zeigen dürfen. Die deutsche Minderheit wünscht sich Erleichterungen. Zuvor hatte „TV Syd“ berichtet.

„Wir haben oft Gäste aus Deutschland, und als Geste würden wir gerne die deutsche Flagge zusammen mit dem Dannebrog hissen. Aber wir müssen einen Antrag an die Polizeibehörde in Holstebro schicken, um eine Genehmigung zu erhalten“, sagt Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) zu dem Sender.

Das klingt zunächst nicht so schwierig. Allerdings macht Jürgensen auf ein Problem aufmerksam: „Sie haben eine Antwortzeit von 21 Arbeitstagen, sodass unsere Gäste oft schon wieder zu Hause sind, bevor wir die Genehmigung erhalten“, sagt er gegenüber „TV Syd“. Wer die Flaggen anderer Nationen hissen möchte, benötigt in Dänemark jedes Mal eine polizeiliche Genehmigung. Eine Ausnahme gilt für dänische Hotels.

Fahnen-Erlaubnis für Minderheiten-Institutionen

„Wir wollen nicht das Gesetz ändern, würden uns aber für unsere Institutionen der Minderheit wünschen, dass wir neben der dänischen Flagge auch die deutsche hissen dürfen – ohne Genehmigung“, sagt Jürgensen dem „Nordschleswiger“. Das betreffe rund 30 Einrichtungen in Nordschleswig. 

„Ich will in meinem eigenen Garten gar keine Fahne haben“, sagt Jürgensen. Viele andere in der Minderheit wollen dies auch nicht. Der Grund sei einfach zu erklären. „Wir haben nicht die gleiche Kultur oder das gleiche Bedürfnis zu flaggen wie in Dänemark, wo zu jedem Anlass die Fahne gehisst wird. Wir feiern vielleicht 10 bis 16 Mal im Jahr, und in diesem Zusammenhang wünschen wir Erleichterungen mit der Genehmigung.“

Prozess in Kolding als Auslöser neuer Debatte

Die Debatte habe es zum 100-jährigen Jubiläum der Minderheit 2020 schon einmal gegeben, sagt Jürgensen. Das Thema der Beflaggung ist aktuell wieder auf der Tagesordnung, weil ein Mann in Kolding in der vergangenen Woche vor dem Obersten Gerichtshof (Højesteret) stand, weil er die amerikanische Flagge gehisst hatte. In Dänemark dürfen Bürgerinnen und Bürger ohne polizeiliche Genehmigung nur den Dannebrog und die Flaggen Grönlands, der Färöer, Schwedens, Norwegens, Finnlands und Islands sowie die UN- und die EU-Flagge hissen. Die Verordnungen sind in verschiedenen Bekanntmachungen verstreut, aber in keinem Gesetz zu finden. 

Laut „TV Syd“ zeigen mehrere Mitglieder des Kontaktausschusses für die deutsche Minderheit Verständnis für das Problem. Etwa der Moderate-Vorsitzende Hendrik Frandsen oder auch der Konservative Niels Flemming Hansen. 

Zuletzt wehte die deutsche Flagge beim Knivsbergfest am vergangenen Sonnabend neben der Landesflagge Schleswig-Holsteins und der Flagge der Deutschen Minderheit.

Der Artikel wurde am 21. Juni um 14 Uhr um die Aussagen von Hinrich Jürgensen ergänzt und der Titel entsprechend angepasst.

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