Urteil

Gefängnisstrafe für Brandstifter

Gefängnisstrafe für Brandstifter

Gefängnisstrafe für Brandstifter

Lügumkloster/Løgumkloster
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Der frühere Krug in der Møllegade wurde bei dem Brand völlig zerstört. Foto: Monika Thomsen

20-Jähriger wurde Dienstag vom Schöffengericht in Sonderburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte im Januar in dem früheren Møllekroen in Lügumkloster ein Feuer gelegt.

Der 20-jährige Mann, der am 30. Januar im früheren Møllekroen in Lügumkloster ein Feuer gelegt hat, wandert für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das steht Dienstag nach der  Entscheidung des Schöffengerichts in Sonderburg/Sønderborg fest. Aus dem Urteilsspruch ging hervor, dass er im Bewusstsein, dass er die Bewohner einer  großen Gefahr aussetzen würde, gehandelt hat.

In dem früheren Krug sind sieben Wohnungen eingerichtet, und dort hatten 13 Menschen ihr Zuhause. Dazu zählte auch der junge Mann, der dort gemeinsam mit seiner Schwester und seiner Mutter wohnte, wie JydskeVestkysten berichtet.

Als Motiv für die Tat hatte der Angeklagte, der im Gericht nicht besonders gesprächig war, Langeweile angegeben. Zudem sei er sauer auf seine Mutter gewesen. Er hatte bereits während des Haftprüfungstermins am 31. Januar ein Teilgeständnis abgelegt.

Mehrere Hausbewohner mussten ärztlich versorgt werden. Das Gleiche machte sich für den Brandstifter geltend. Er hatte mit brennender Pappe gezündelt, die er in seinen eigenen Windfang steckte. Er hatte bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass er der Auffassung gewesen sei, dass die Pappe nicht brennen würde, da sie feucht sei.

An der Immobilie entstand ein Schaden in Höhe von 4,5 Millionen Kronen.

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