Hilfsgelder

Kommune zahlt Kost und Logis für Geflüchtete

Kommune zahlt Kost und Logis für Geflüchtete

Kommune zahlt Kost und Logis für Geflüchtete

Sonderburg/Sønderborg
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Als Zeichen der Solidarität hisst die Kommune Sonderburg die ukrainische Flagge am Rathaus. Foto: Ilse Jacobsen

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Viele Hundert Privathaushalte haben ihr Zuhause für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet. Die Kommune bietet nun an, für die Unterbringung in dieser Woche zu zahlen.

In der Kommune Sonderburg werden Geflüchtete aus der Ukraine bislang privat untergebracht und betreut. Damit die Bürgerinnen und Bürger dabei auch finanziell unterstützt werden, bietet die Kommune eine kurzzeitige finanzielle Unterstützung an: Helfende können für Kost und Logis entlohnt werden, wenn sie einer oder mehreren Personen aus der Ukrainer Unterkunft gewährt haben.

Grundlage sind die neuen Regeln zur Überlebenshilfe. Die Kommune zahlt einen Teil der Kompensation direkt an die Geflüchteten aus. Zudem arbeitet die Verwaltung daran, jene Bürgerinnen und Bürger zu registrieren, die Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht haben. Diese Personen können einen Antrag stellen, für Verpflegung und Unterbringung vom 10. bis zum 17. März kompensiert zu werden.

Das gilt sowohl für Helfende, die der Organisation „Sønderborg Hjælper Ukraine“ angeschlossen sind, als auch für Privatpersonen, die Freunde oder Familienmitglieder aus der Ukraine bei sich wohnen haben. Wer einen Zuschuss beantragen möchte, kann das per E-Mail unter  ahen@sonderborg.dk tun.

Kommune untersucht Unterbringungsmöglichkeiten

Seit dem heutigen Mittwoch bietet das Jobcenter der Kommune Menschen aus der Ukraine Hilfe bei der Arbeitssuche an. Ab Donnerstag, 17. März, können Ukrainer nach einem neuen Sondergesetz eine Aufenthaltsgenehmigung beim dänischen Staat beantragen.

Sobald diese vorliegt, ist es Aufgabe der Kommune, den Geflüchteten in Sachen Wohnung, Schule oder Arbeit weiterzuhelfen. Die Kommune untersucht derzeit, wie viele Personen aus der Ukraine weiterhin in ihrer aktuellen Unterkunft bleiben können – oder ob die Kommune andere Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

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