Klage

Kein Strafverfahren gegen „Sundplejen“

Kein Strafverfahren gegen „Sundplejen“

Kein Strafverfahren gegen „Sundplejen“

Hadersleben/Haderslev
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Pflegeheim
In dem Pflegeheim für Seniorinnen und Senioren soll es zu Vertragsverstößen gekommen sein. Das konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Knapp zwei Jahre ist es her, dass die Kommune Hadersleben gegen den privaten Pflegedienstleister „Sundplejen“ Anzeige erhoben hat und den Vertrag mit der Firma mit sofortiger Wirkung auflöste. Nun hat die Staatsanwaltschaft reagiert – und zwar zu Gunsten der Pflegeeinrichtung.

„Die Staatsanwaltschaft hat die Ereignisse und Ermittlungen im Fall ‚Sundplejen‘ überprüft und die Anklage fallen gelassen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei für Südjütland und Nordschleswig. Doch was war passiert?
 

Mangelhafter Service und Vertragsbrüche 

Wie „Der Nordschleswiger“ bereits in der Vergangenheit berichtete, zeigte die Kommune Hadersleben (Haderslev) das private Gesundheitszentrum „Sundplejen“, das sich an Seniorinnen und Senioren richtete, im September 2021 an. Grund waren unzählige Beschwerden über das Serviceniveau im Zeitraum von Juli 2019 bis Oktober 2020.

Zudem sollen „zahlreiche Vertragsverstöße“ ans Licht gekommen sein, weshalb sich die Kommune damals zur sofortigen Beendung der Zusammenarbeit mit der Pflegeeinrichtung gezwungen sah.

Nicht genügend Beweise 

Ausschlaggebend für die Einstellung sei der Beweismangel, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Die Schuld des Beschuldigten müsse „zweifelsfrei bewiesen sein“, um ein Strafverfahren einzuleiten, was im Fall von „Sundplejen“ nicht der Fall sei, so lautet es in der Pressemitteilung.

„Sundplejen“ wies damals die Anschuldigungen vehement zurück.

 

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