Prozess

Waffenbesitz: Woyenser zu drei Jahren Haft verurteilt

Waffenbesitz: Woyenser zu drei Jahren Haft verurteilt

Waffenbesitz: Woyenser zu drei Jahren Haft verurteilt

Sonderburg/Sønderborg
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Der Haderslebener Zweigstelle des Sonderburger Gerichts droht in Verbindung mit den Verhandlungen über eine Strukturänderung die Schließung. Foto: Ute Levisen

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Ein Schöffengericht in Sonderburg hat einen Mann aus Woyens wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Bei der Urteilsfindung machte das Gericht verschärfende Umstände geltend.

Ein 35-jähriger Mann aus Woyens (Vojens) muss für drei Jahre hinter Gitter. Ein Schöffengericht am Stadtgericht in Sonderburg (Sønderborg) sprach den Mann schuldig, sowohl gegen das Waffen- als auch gegen das Strafgesetz verstoßen zu haben.

Verschärfende Umstände

Das Gericht machte verschärfende Umstände geltend, weil der Mann ein umfangreiches Waffenarsenal samt Munition in seiner Wohnung aufbewahrt hatte.

Polizei hob Waffenarsenal aus

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei ein abgesägtes Jagdgewehr, eine geladene Pistole, ein Luftgewehr und ein Kleinkalibergewehr sichergestellt sowie eine erhebliche Menge Munition für die Pistole.  Alle Waffen waren voll funktionstüchtig.

Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, bestritt jedoch, das Strafgesetz verletzt zu haben. Gegen diesen Teil des Urteils legte er Rechtsmittel ein.

Der 35-jährige Mann hat seit Juni in Untersuchungshaft gesessen.

 

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