Kriminalität

Gewalttätiger Gassigänger wegen Mordversuchs vor Gericht

Gewalttätiger Gassigänger wegen Mordversuchs vor Gericht

Gewalttätiger Gassigänger wegen Mordversuchs vor Gericht

Sonderburg/Sønderborg
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Der Haderslebener Zweigstelle des Sonderburger Gerichts droht in Verbindung mit den Verhandlungen über eine Strukturänderung die Schließung. Foto: Ute Levisen

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Ein 26-jähriger Hundehalter aus Nustrup ist am Mittwochvormittag wegen Mordversuchs und schwerer Gewaltausübung im Wiederholungsfall dem Untersuchungsrichter vorgeführt worden. Er hatte eine 69-jährige Passantin in den Würgegriff genommen. Der junge Mann selbst ist sich keiner Schuld bewusst: Er habe sich lediglich verteidigt.

Das Gassigehen mit seinem Hund hat für einen 26-jährigen Hundehalter ein gerichtliches Nachspiel. Am Dienstagabend soll der Mann in Nustrup eine 69-jährige Frau in den Würgegriff genommen haben. Nach Angaben der Polizei hatte die Frau den Gassigänger darum gebeten, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen.

Passantin im Würgegriff

Daraufhin soll der Mann die Passantin in den Würgegriff genommen haben – und zwar dergestalt, dass das Opfer ohnmächtig wurde, so die Polizei am späten Dienstagabend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Rentnerin musste nach der Attacke im Krankenhaus behandelt werden, wurde indes nicht ernstlich verletzt. Die Polizei machte den mutmaßlichen Täter schnell ausfindig und nahm ihn bereits kurz nach dem Vorfall fest.

Anklagevertretung fordert Haftstrafe

Am Mittwochvormittag wurde der Gassigänger dem Untersuchungsrichter am Sonderburger Gericht vorgeführt. Er wird sich laut „JV.dk“ wegen Mordversuchs sowie schwerer Gewaltausübung im Wiederholungsfall verantworten müssen. Die Anklagevertretung fordert eine Haftstrafe. Der Richter verhängte eine vierwöchige Untersuchungshaft.

Bereits wegen Gewaltdelikts verurteilt

Der Mann, der bereits wegen eines Gewaltdeliktes verurteilt worden ist, weist unterdessen jegliche Vorwürfe von sich und sagte aus, er sei von der Frau überfallen worden und habe sich lediglich verteidigt.
Die Verteidigung stellte Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, da wichtige Zeugen noch nicht vernommen worden seien. Der Untersuchungsrichter gab dem Antrag statt.

 

 

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