Schulweg
Schülerbeförderung: Neue Grundlagen schaffen
Schülerbeförderung: Neue Grundlagen schaffen
Schülerbeförderung: Neue Grundlagen schaffen
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Schülern mit besonderen Herausforderungen werden derzeit im Stadtrat überarbeitet. Der Kinder- und Ausbildungsausschuss befasste sich am Dienstag damit, und das könnte massive Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben.
Kinder und Jugendliche, die körperlich oder geistig behindert sind und eine Volksschule oder ein spezielles Bildungsangebot besuchen, werden derzeit unter anderem mit dem Taxi zur Schule gebracht. Das soll sich im Rahmen der Initiative „Det gode liv for Børn, unge og familier” möglicherweise ändern.
Wenn die vorgeschlagenen rechtlichen Grundlagen nämlich umgesetzt werden, müssen sich Teile der Schüler selbst um den Transport zur Schule und zurück kümmern. Ziel ist es, dass sie dabei lernen, selbstständiger zu werden und somit letztlich ein besseres Leben führen zu können.
Zukunft der Schüler im Vordergrund
„Wir wollen diese jungen Menschen, so gut es nur geht, auf ihr zukünftiges Leben vorbereiten, sodass sie so selbstständig wie möglich leben können“, erläutert Kirsten Nørgård Christensen (V), Vorsitzende des Kinder- und Ausbildungsausschusses.
Zu den möglichen Veränderungen der rechtlichen Grundlage für den Schultransport gehört unter anderem der Plan, die Fahrt zur Schule selbst in die Hand zu nehmen. Das könnte beispielsweise durch Fahrgemeinschaften erreicht werden.
Dass die Kommune dabei Gelder sparen könnte, gibt die Ausschussvorsitzende offen zu, doch „das ist nicht der Hintergrund für unsere Pläne. Es geht tatsächlich darum, die jungen Bürger auf das spätere Leben vorzubereiten“, erklärt sie.
Eingaben nun möglich
Am Donnerstag beginnt die Anhörungsperiode, die bis zum 18. September andauern wird. Bis dahin haben die Bürger die Möglichkeit, Eingaben zu den Plänen zu machen. Im Oktober wird der Vorschlag erneut im Kinder- und Ausbildungsausschuss behandelt. Sollte der Stadtrat letztlich zustimmen, werden die rechtlichen Grundlagen ab dem 1. August 2020 inkrafttreten.