Hundegesetz

Kompletter Freispruch für Saxo

Kompletter Freispruch für Saxo

Kompletter Freispruch für Saxo

Hostrupholz/Hostrupskov
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Saxo mit Herrchen Nis-Edwin List-Petersen an Bord der Ebba Aaen Foto: Timo Battefeld/JV

Mehr als ein Jahr und acht Monate Ungewissheit sind vorbei. Das Ehepaar Handler/List-Petersen hat es schriftlich: Ihr Airedale-Terrier stellt keine Gefahr für seine Umgebung dar; das Grundstück muss daher nicht eingezäunt werden.

„Die am 23. März 2018 von der Reichspolizei erteilte Auflage wird aufgehoben. Die Reichspolizei muss Nis-Edwin List-Petersen die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Kronen zahlen.“ So lautet das Urteil des Sonderburger Stadtgerichts vom 3. Mai dieses Jahres.  Als das Urteil um 12 Uhr online gestellt wurde, wollte der Jubel im Haus des Ehepaares Handler/List-Petersen kein Ende nehmen. Die 500 Kronen sind da absolute Nebensache. Viel wichtiger ist die Tatsache, dass die Eheleute ihr Grundstück in Hostrupholz nicht komplett einzäunen müssen.

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarshunden im September 2017 ist indirekt der Grund dafür, dass es kürzlich zu einem Gerichtsverfahren in Sonderburg kam. Nicht etwa List-Petersen als  Halter des größeren und stärkeren der beiden Hunde, der den kleineren Nachbarshund mit einem kräftigen Biss in die Schranken gewiesen hatte, stand vor Gericht (diese Episode ist geklärt), sondern List-Petersen selbst hatte die Reichspolizei vor den Kadi gezerrt.

Hundebesitzer Nis-Edwin List-Petersen und seine Frau Brigitte Handler hatten sich nämlich geweigert, einen mindestens 1,40 Meter hohen Zaun mit Schleuse um ihr Anwesen zu errichten. Das hatte die Polizei für Nordschleswig und Süddänemark nach dem Hundekonflikt verlangt. List-Petersen hatte dagegen geklagt. Die Reichspolizei als nächste Instanz kam indes zum selben Schluss.

Keine Gefahr für die Umgebung

Der Hundehalter aus Hostrupholz lässt sich indes so leicht nicht einschüchtern, hat sich informiert und gegen diese Entscheidung geklagt. 500 Kronen muss ein Kläger als Depositum vorlegen, um eine Klage einreichen zu können. Im Dezember 2018 fand ein Vorgespräch statt. Das eigentliche Verfahren wurde dann vor Kurzem im April durchgeführt.  Das Urteil gab es jetzt – genau vor dem Wochenende. Das wollen die Eheleute genießen – mit ihrem Airedale Terrier Saxo.

In der Urteilsbegründung des Sonderburger Stadtgerichts heißt es unter anderem: „Es gibt deshalb keinen Grund zu der Annahme, dass der zehnjährige Saxo eine Gefahr für seine Umgebung darstellt, nur weil er einmal einen anderen Hund gebissen und ihm oberflächliche Bisswunden zugefügt hat.“

Die 500 Kronen erhält List-Petersen jetzt zurückerstattet. 14 Tage hat die Reichspolizei jetzt Zeit, ihm das Geld zu überweisen. Dass List-Petersen sogar zweimal 500 Kronen hinblättern musste, weil er irrtümlicherweise zunächst die Polizei für Nordschleswig und Südjütland verklagt hatte; die Justiz aber verlangt, dass immer die letzte Instanz – in diesem Fall die Reichspolizei verklagt werden muss, ist für ihn da nur eine Randbemerkung, über die er schmunzeln kann, auch wenn er sich wundert. „Für einen Normalbürger ist es eigentlich unverständlich, dass nicht die Instanz, die die Auflage erteilt, auch zu verklagen ist“, sagt er.

Die Reichspolizei kann sich übrigens glücklich schätzen, dass es nur 500 Kronen sind. List-Petersen hat sich selbst verteidigt. Hätte er sich einen Anwalt genommen, hätte die Reichspolizei auch diese Rechnung zahlen müssen.

Der Kampf gegen das Hundegesetz geht weiter

„Ich bin einfach nur froh und erleichtert“, sagt Nis-Edwin List-Petersen. Allerdings wird er sich mit dem Urteil in der Hand noch an Folketingspolitiker wenden, um auf die Irrsinnigkeit des aktuellen Hundegesetzes hinzuweisen.

 

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