Corona-Virus

Beschränkungen bei Besuchen in Pflegeheimen auferlegt

Beschränkungen bei Besuchen in Pflegeheimen auferlegt

Beschränkungen bei Besuchen in Pflegeheimen auferlegt

Apenrade/Aabenraa
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Die Behörde für Patientenschutz hat die Kommune Apenrade angewiesen, den Besuch von Angehörigen in den kommunalen Pflegeheimen grundsätzlich nach draußen ins Freie zu verlegen. Foto: Ida Guldbæk Arentsen/Ritzau Scanpix

Die Behörde für Patientenschutz hat der Kommune Apenrade eine juristische Anweisung auferlegt, Beschränkungen bei Besuchen in Pflegeheimen einzuführen.

Seit Freitag, 6. November, beschränkt die Kommune Apenrade den Besuch in den acht Pflegeheimen der Kommune sowie dem Spezial- und Rehabilitationszentrum in Rothenkrug (Rødekro). Diese Maßnahme geschieht nach einer juristischen Anweisung vonseiten der Behörde für Patientenschutz (Styrelsen for Patientsikkerhed), die laufend die Zahl der Covid-19-Infizierten beurteilt und geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Virus trifft.

Für die entsprechenden Einrichtungen in der Apenrader Kommune bedeutet dies, dass Besuche in Pflegeheimen sowie im Spezial- und Rehabilitationszentrum in Rothenkrug (Rødekro) grundsätzlich draußen im Freien stattfinden müssen. Desweiteren soll jeder Bewohner einen nahen Angehörigen benennen, der den Besuch auch weiterhin drinnen in der Einrichtung durchführen darf. Sollte der Besuch unter kritischen Umständen stattfinden, kann dieser unverändert drinnen durchgeführt werden.

Wohlergehen der Heimbewohner sicherstellen

„Wir sind uns im Klaren darüber, dass diese Maßnahme das Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner einschränkt. Aber in Zeiten steigender Infektionszahlen müssen wir tun, was wir können, um der Verbreitung des Virus unter unseren älteren Mitbürgern vorzubeugen. Wir stehen im engen Dialog mit den verantwortlichen Behörden. Jetzt wollen wir gemeinsam mit den einzelnen Pflegeheimen unser Bestes tun, um das weitere Wohlergehen unserer Bewohner zu sichern und alternative Besuchsformen so angenehm wie möglich zu gestalten“, sagt Sozial- und Gesundheitsdirektorin Karen Storgaard Larsen.

Die Angehörigen sind über die neuen Beschränkungen informiert worden. Sie gelten sowohl in den Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen als auch in den einzelnen Zimmern der Bewohner. Neben den Beschränkungen wird die Apenrader Kommune alle zwei Wochen einen Covid-19-Test bei allen Angestellten im sogenannten „Front“-Pflegebereich durchführen.

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