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Patientenverfügung: Stefan Reinel erklärt deutsch-dänisches Recht

Stefan Reinel erklärt deutsch-dänische Patientenverfügung

Stefan Reinel erklärt deutsch-dänische Patientenverfügung

Apenrade/Aabenraa
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Stefan Reinel ist 2020 mit dem Goldenen Ehrenzeichen der Republik Österreich ausgezeichnet worden. Foto: Harro Hallmann

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Der in Kopenhagen tätige Jurist und Spezialist für grenzüberschreitende Rechtsfälle spricht am Montag, 4. April, 19 Uhr, in der Deutschen Bücherei in Apenrade: Auch das unterschiedliche Erbrecht ist Thema.

Am Montag, 4. April, 19 Uhr, kommt der Kopenhagener Rechtsanwalt Stefan Reinel in die Deutsche Zentralbücherei Apenrade, um zum Thema „Vorsorge des Lebens – alles von Testament über Patientenverfügung bis zu dem, was im Dänischen ,fremtidsfuldmagt´ und im Deutschen Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung heißt“ zu spechen. Die Veranstaltung war für den 28. Februar geplant, fiel aber der Corona-Pandemie zum Opfer.

Unterschiede auch beim Erbrecht

Der in Nordschleswig aufgewachsene Stefan Reinel ist Spezialist für deutsch-dänische Rechtsfragen. Er wird Fragen zum deutschen und dänischen Erbrecht ansprechen und wann es zur Anwendung kommt. Gerade nach Umzügen über die Grenze von Deutschland nach Dänemark sind Fragen des Erbrechts und der Erbschaftsbesteuerung relevant. Erläutert wird beispielsweise auch die Frage, ob eine dänische Vorsorgevollmacht Gültigkeit hat, wenn eine Person aus Dänemark in ein Krankenhaus in Flensburg eingeliefert wird. Stefan Reinel ist als Anwalt nicht nur für die deutsche Botschaft tätig, sondern unterstützt auch die Botschaften der Schweiz und Österreichs.

Seit 2021 ist Stefan Reinel Vorsitzender der deutschen Sankt Petri Gemeinde in Kopenhagen, die seit 1575 besteht und 1585 vom König Frederik II. mit der Sankt Petri Kirche die älteste erhaltene Kirche Kopenhagens zur Verfügung bestellt bekam. Die Teilnahme an der Veranstaltung in Apenrade ist kostenlos. Eine Anmeldung wird unter zentral@buecherei.dk erbeten. 

 

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