Kommunalpolitik

Das sollten Wahlberechtigte wissen

Das sollten Wahlberechtigte wissen

Das sollten Wahlberechtigte wissen

Rahel Stäcker und Max Hey
Nordschleswig/Kopenhagen
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Am 16. November wird für die Kommunalwahl, die Regionsratswahl sowie die Seniorenwahl abgestimmt. Foto: John Randeris/Jysk Fynske Medier/Ritzau Scanpix

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Damit an der Wahlurne nichts schiefläuft und jede Person, die wählen darf, auch weiß, dass sie wählen darf, hat „Der Nordschleswiger“ die wichtigsten Informationen zur Wahl zusammengefasst.

Am Dienstag, 16. November, wird in den Kommunen Dänemarks der Stadtrat und der Regionsrat gewählt. Für die Wahlberechtigten, die älter als 60 Jahre sind, stehen sogar drei Wahlen an.

Wer darf wählen?

Anders als bei der Folketingswahl dürfen bei den Kommunal- und Regionswahlen auch in Dänemark lebende Menschen ohne dänischen Pass abstimmen. Dies umfasst alle Personen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und entweder eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates, Norwegens oder Islands innehaben.

Automatisch für die Wahl zugelassen sind außerdem alle Volljährigen, die zwar keine dieser Staatsbürgerschaften besitzen, aber bereits seit mindestens vier Jahren in Dänemark leben.

Vor der Wahl

Wer wählen darf, sollte mittlerweile per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte (valgkort) erhalten haben, die Aufschluss über das zuständige Wahllokal und den entsprechenden Wahltisch gibt.

Die Karte sollte dann am Dienstag in das Wahllokal mitgebracht und der dortigen Wahlaufsicht übergeben werden.

Der Wahlhelfer oder die Wahlhelferin händigt im Umkehrschluss einen Stimmzettel für die Kommunalwahl und einen Stimmzettel für die Regionswahl aus, mit denen es dann in die Wahlkabine geht.

In der Wahlkabine

Auf dem Stimmzettel muss das Kästchen neben dem Namen einer Liste (Parteistimme) oder eines Kandidaten (persönliche Stimme) angekreuzt werden, wobei der Wähler oder die Wählerin selbst entscheidet, ob er oder sie für eine Liste (eine Partei) oder persönlich für einen Kandidaten stimmen will.

Allerdings darf nur ein Kreuz pro Stimmzettel gesetzt werden – andernfalls wird der Stimmzettel als ungültig gewertet.

Briefwahl

Neben dem Gang ins Wahllokal am Dienstag gibt es außerdem die Möglichkeit, bis Freitag, 12. November, per Briefwahl an verschiedenen Orten in den Kommunen vorab zu wählen, so auch in Apenrade (Aabenraa), Tondern (Tønder), Hadersleben (Haderslev) und Sonderburg (Sønderburg).  

Seniorenratswahl

Nächste Woche kommt auf die Wahlberechtigten, die älter als 60 Jahre sind, auch noch eine weitere Wahl hinzu: die Seniorenratswahl. Denn ältere Menschen haben teils andere Sorgen, Nöte und Anliegen. Seit 1995 gibt es in Dänemark daher ein Gesetz, das besagt, dass es in allen 98 Kommunen einen gewählten Seniorenrat (Ældreråd) geben muss.

In Tondern, Sonderburg und Hadersleben werden nächste Woche somit auch für den Seniorenrat Kreuze gesetzt. Nur in Apenrade steht er bereits fest. Denn auf die elf Plätze gab es nur elf Bewerber und Bewerberinnen. Somit gelten bei der sogenannten Friedenswahl alle als gewählt.

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