Abwasserpläne

Kurswechsel für Auffangbecken in Krusau

Kurswechsel für Auffangbecken in Krusau

Kurswechsel für Auffangbecken in Krusau

Krusau/Kruså
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Der vorherige Stadtrat favorisierte das Naturschutzareal (Matrikelnummer 423) in Krusau als Standort für ein Auffangbecken. Da es dort offensichtlich nicht errichtet werden darf, ist wieder das Areal am Udsigten im Spiel (Matrikelnummer 260). Foto: Aabenraa Kommune

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Der Beschluss des vorherigen Stadtrates, statt am Wohngebiet Udsigten auf einem angrenzenden naturgeschützten Areal in Krusau ein Regenrückhaltebecken zu errichten, muss wegen der Gesetzeslage revidiert werden. Vor einer erneuten Entscheidung soll eine Bürgerversammlung stattfinden.

Um bei starkem Niederschlag eine Belastung des Baches Krusau mit Abwasser künftig zu verhindern und so auch die Förde zu schützen, muss laut Einschätzung der Verwaltung ein Regenrückhaltebecken her.

Die politischen Parteien gehen damit konform. Uneinigkeit herrschte in der vergangenen Legislaturperiode allerdings über den Standort des Beckens.

Die Fläche direkt vor dem Wohnviertel am Udsigten wurde als geeigneter Standort ausgemacht. Anwohner waren davon allerdings gar nicht begeistert und brachten dies auch zum Ausdruck.

Der Stadtrat entschied sich mit knapper Mehrheit schließlich für einen anderen Standort. Das Becken sollte in einem angrenzenden sogenannten Paragraf-3-Gebiet, das besonderen Naturschutzrichtlinien unterliegt, positioniert werden.

Die Verwaltung bekam den Auftrag, mit dieser Variante weiterzuarbeiten und die Umsetzung zu prüfen.

Alles wieder auf Anfang

Das Ergebnis hat die Angelegenheit wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Laut Einschätzung der Verwaltung wird für die Errichtung des Beckens im Paragraf-3-Gebiet wegen vorhandener Alternativen keine Genehmigung von höherer Stelle zu bekommen sein.

Der neue Ausschuss für nachhaltige Entwicklung muss sich daher wieder mit einem Standort befassen. Im Spiel ist dabei erneut die Fläche am Udsigten.

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, hat die Verwaltung vorgeschlagen, zeitnah erst noch zu einer Bürgerversammlung mit politischer Beteiligung einzuladen, um die Sachlage noch einmal durchzugehen und den Ortsansässigen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise darzulegen.

Der Ausschuss stimmte dem zu.

 

 

 

 

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