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Polizeieinsatz: Mann hatte angeblich eine Waffe

Polizeieinsatz: Mann hatte angeblich eine Waffe

Polizeieinsatz: Mann hatte angeblich eine Waffe

Apenrade/Aabenraa
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Die Polizei sperrte den Apenrader Ortskern am Dienstag weiträumig ab und sucht nach einer Waffe. Foto: Jan Peters

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Der Absperrung am Dienstag um den Søndertorv in der Apenrader Innenstadt war ein Hinweis vorangegangen, dass ein Mann mit einer Pistole herumlaufen würde. Der mutmaßliche Verdächtige ist ausfindig gemacht worden, eine Waffe hat die Polizei allerdings nicht gefunden.

Unklar ist, ob tatsächlich eine Waffe im Spiel war. Die Polizei rückte am Dienstagvormittag im Bereich des Søndertorv an, sperrte das Gebiet weiträumig ab und suchte nach etwas, wobei auch Spürhunde eingesetzt wurden.

Chris Thorning Vesterdal vom zuständigen Polizeibezirksrevier in Sonderburg (Sønderborg) bestätigte am Mittwoch, dass man auf einen Zeugenhinweis reagierte hatte, wonach ein Mann mit einer Pistole im Bereich Søndertorv und Søndergade herumlief.

Die Polizei machte den Verdächtigen, einen 25-jährigen Ortsansässigen, ausfindig und nahm ihn zur Vernehmung vorübergehend fest. Eine Waffe wurde aber weder bei ihm, noch in der Umgebung gefunden. Der Mann befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Auch ohne Waffenfund bezichtigt

Ob tatsächlich eine Pistole im Spiel war und es sich gegebenenfalls um eine echte Waffe handelte, bleibt unklar. Die Polizei hat den Mann dennoch bezichtigt. Die Sache geht damit an die Anklagevertretung weiter.

„Wir sind an Hinweisen aus der Bevölkerung interessiert. Wer am Dienstag im Zeitraum zwischen 8.30 und 9.40 Uhr im Bereich Søndertorv Änliches gesehen hat oder ergänzende Angaben machen kann, möge sich bei uns melden“, so Vesterdal. Erreichbar ist die Polizei über die Telefonnummer 114.

Nähere Informationen zum Zeugen und zum bezichtigten Mann könne man wegen des laufenden Verfahrens nicht herausgeben.

Was ist, wenn alles auf einem Irrtum beruht und der Beschuldigte gar keine Waffe bei sich hatte?

Er könne sich zum aktuellen Fall nicht äußern, generell können Beschuldigte aber Schadenersatz fordern, wenn sie vorübergehend oder länger festgenommen waren, sich jedoch nichts haben zuschulden kommen lassen, so Vesterdal.

 

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