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Weitere Urteile im internationalen Drogenring-Verfahren

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Apenrade/Aabenraa
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Viele Verfahrenstage im Sonderburger Gericht fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Foto: Karin Riggelsen

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Insgesamt sind jetzt 16 Personen zu 124 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Eine Fahndung läuft noch.

Am Gericht in Sonderburg (Sønderborg) sind am Freitag vier weitere Personen, die zu einem Drogenring gehören, der vor allem in und um Apenrade angesiedelt ist, verurteilt. Da das Quartett insgesamt zu 48 Jahren hinter „schwedischen Gardinen“ verurteilt wurde, erhöht sich die Gesamtzahl der verhängten Gefängnisstrafen in diesem Verfahrenskomplex auf 124 Jahre, die sich auf nunmehr 16 Personen aus dem In- und Ausland verteilen.

Zentrale Personen

Die vier Personen im Alter von 23 bis 26 Jahren, die am Freitag in Sonderburg verurteilt wurden, machen nach Auffassung des Gerichts das zentrale Quartett eines Drogenrings aus, das für umfassenden Drogenschmuggel und -handel verantwortlich ist.

Zu den am Freitag Verurteilten gehören ein Mann und eine Frau aus Apenrade. Sie sind jeweils dänische Staatsangehörige. Er wurde zu 14 Jahren und sie zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt.

Gegen die beiden Mitangeklagten, zwei holländische Staatsangehörige, wurden Freiheitsstrafen von 14 und 12 Jahren verhängt.

Berufung eingelegt

Alle vier Personen plädierten während des gesamten Verfahrens auf nicht schuldig und gingen nach dem Urteilsspruch deshalb auch sofort in die Berufung.

Das Verfahren gegen die vier Personen umfasste insgesamt 50 Anklagepunkte. Es ging – in runden Zahlen – um 72 Kilogramm Haschisch, 40 Kilogramm Amphetamine, 5 Kilogramm der Partydroge MDMA und 2 Kilogramm Kokain, die von den Niederlanden nach Dänemark geschmuggelt wurden. Der Drogenschmuggel fand im Zeitraum von 2018 bis 2020 statt.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die meisten Verfahrenstage in diesem komplexen Drogenprozess fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da nach einer tatverdächtigen Person noch gefahndet wird.

„Das Gericht hat sich im gesamten Verfahrenskomplex im Großen und Ganzen den Strafforderungen der Anklagevertretung angeschlossen. Die Urteile unterstreichen, dass organisierte und internationale Drogenkriminalität mit langjährigen Freiheitsstrafen sanktioniert werden“, wird Spezialanklägerin Anemarie Haahr in der offiziellen Pressemitteilung der Polizei für Südjütland und Nordschleswig zitiert.

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Gerrit Hencke
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