EuG-Urteil

EU-Gericht urteilt gegen Minderheiteninitiative „Minority SafePack“

EU-Gericht urteilt gegen „Minority SafePack“

Gericht urteilt gegen „Minority SafePack“

Luxemburg
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FUEN-Präsident Loránt Vincze ist überrascht vom Urteil des EuG. Foto: Cornelius von Tiedemann

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Eine Klage der FUEN gegen die Europäische Kommission ist am Mittwoch vom Gericht der Europäischen Union (EuG) abgelehnt worden. Die Kommission habe richtig gehandelt, als sie entschieden hat, die Vorschläge der „Minority SafePack“-Initiative nicht in EU-Recht umzuwandeln.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch in einer Urteilsverkündung die Klage der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) abgelehnt.

Konkret ging es um die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative „Minority SafePack“ (MSPI), die sich zum Ziel gesetzt hat, dass Minderheitenrechte in allen EU-Staaten gesetzlich verankert werden. Die FUEN war Koordinatorin der Unterschriftenkampagne. Nachdem die Initiative aus vielen Ecken Europas und auch dem EU-Parlament viel Rückenwind erhalten hatte, wurde sie letztlich von der EU-Kommission ausgebremst. 

Entgegen dem Willen des EU-Parlaments wollte die Kommission die MSPI-Vorschläge im Januar 2021 nicht in europäisches Recht umwandeln. Dagegen hatte die FUEN im März 2021 Klage eingereicht. 

In einer Pressemitteilung teilt das EuG mit, dass die Europäische Kommission richtig gehandelt habe, als sie ablehnte, die Rechtsakte auf der Grundlage des MSPI vorzuschlagen. 

Dem Gericht zufolge würden die bereits ergriffenen Maßnahmen der EU zum Schutze und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Minderheiten bereits ausreichen, um die in der Initiative formulierten Ziele zu erreichen. Die ganze Mitteilung zur Entscheidung findest du hier.

FUEN-Präsident und Mitglied des Europäischen Parlaments, Loránt Vincze, zeigt sich von diesem Urteil überrascht. Die Entscheidung des Gerichts stehe nicht im Einklang mit früheren Entscheidungen in dieser Angelegenheit. „Das Streben nach Minderheitenrechten in der EU wird ungeachtet des heutigen Urteils weitergehen“, teilt die FUEN am Mittwoch mit. 

Berufung möglich

Der Minderheitendachverband werde die ausführliche Begründung des Gerichts abwarten, um sie mit seinen Anwälten zu prüfen. „Eine Berufung gegen das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr wahrscheinlich“, so Vincze. 

Unabhängig von den jüngsten Entwicklungen werde die FUEN ihre Arbeit zum Schutz und zur Förderung der europäischen sprachlichen sowie kulturellen Vielfalt fortsetzen. „Wir vertreten bereits die Interessen der autochthonen nationalen Minderheiten und Sprachgruppen bei den Treffen der Interessengruppen, und die Umsetzung der MSPI ist in Deutschland bereits im Gange, wo sie Teil des Koalitionsvertrages der Regierung ist“, teilt Vincze mit. 

 

Kritik am EuG-Urteil kam auch aus Flensburg (Flensborg). Der Europaabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen, bezeichnet die Entscheidung der Richterinnen und Richter als „beschämend“: „Der Schutz von Vielfalt und Minderheiten in der EU ist zu wichtig, um sich mit einer wenig stichhaltigen und lückenhaften Abfertigung vonseiten der EU-Kommission zufriedenzugeben.“

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