Bericht

Støjberg-Kommission: Order war eindeutig illegal

Støjberg-Kommission: Order war eindeutig illegal

Støjberg-Kommission: Order war eindeutig illegal

Ritzau/wt
Kopenhagen
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Inger Støjberg vor ihrer Aussage vor der Anordnungskommission Foto: Jacob Aban Kjerumgaard/Ritzau Scanpix

Die Order, Paare von Asylbewerbern, bei denen mindestens ein Teil minderjährig war, zu trennen, war gegen das Gesetz, schreibt die Kommission.

Die Anordnungskommission (instrukskommissionen) hat am Montag ihren Teilbericht abgeben.

Die Schlussfolgerung der Kommission ist eindeutig: Die Anordnung, die am 10. Februar 2016 vom Ausländer- und Integrationsministerium erlassen wurde, sei „eindeutig illegal“ gewesen.

An dem Tag verschickte die damalige Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) eine Pressemitteilung, aus der hervorging, dass alle Asylpaare, bei denen ein Teil minderjährig ist, zu trennen seien.

In Folge handelten die Behörden in Übereinstimmung mit dieser Pressemitteilung.

„Nach Auffassung der Kommission fehlt dieser Regelung eine Rechtsgrundlage, und sie widerspricht ebenfalls den ungeschriebenen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, von sachlicher Verwaltung, verpflichtender Beurteilung und Proportionalität“, heißt es in dem Bericht.

Støjberg selbst hat vor der Kommission ausgesagt, eine Notiz vom Tage vor der Pressemitteilung, sei die Anordnung gewesen, nach der verwaltet wurde. In der Notiz stand, dass bei der Trennung Ausnahmen gemacht werden könnten.

Die Kommission hält jedoch diese Erklärung nicht für glaubwürdig. Die Pressemitteilung am darauffolgenden Tag habe die Notiz hinfällig gemacht.

Die Kommission kommt auch zu dem Ergebnis, Støjberg sei mehrfach von ihren Mitarbeitern davor gewarnt worden, dass die Anordnung, sämtliche Paare zu trennen, illegal sei.

Das Folketing habe eine „unrichtige und irreführende Darstellung“ des Verlaufs erhalten.

Kommt eine Mehrheit des Folketings zu der Einschätzung, Støjberg habe das Gesetz zur Verantwortlichkeit der Minister (ministeransvarsloven) übertreten, dann kann ein Reichsgerichtsverfahren (rigsretssag) gegen sie eingeleitet werden.

Støjberg ist sich weiterhin keiner schwerwiegenden Schuld bewusst. Sie habe „keine illegale Order gegeben“, schreibt sie auf Facebook. Doch räumt sie ein, dass „Fehler“ begangen worden seien.

Artikel wurde 11.25 Uhr zuletzt aktualisiert

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