Untersuchung

Støjberg-Kommission stellt Bericht vor

Støjberg-Kommission stellt Bericht vor

Støjberg-Kommission stellt Bericht vor

Ritzau/wt
Kopenhagen
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Das Folketing entscheidet über mögliche rechtliche Schritte gegenüber Inger Støjberg. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Das Folketing muss entscheiden, ob die ehemalige Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) im Fall der Trennung von Asylpaaren rechtlich belangt werden soll.

42 Zeugen hat die Anordnungskommission (Instrukskommissionen) vernommen.

Am Montagvormittag hat sie nun ihren Teilbericht über den Fall der illegalen Trennung von Asylpaaren dem Folketing vorgelegt.

Inger Støjberg (Venstre) hatte als Ausländer- und Integrationsministerin 2016 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sämtliche Paare, bei denen ein Teil minderjährig ist, getrennt werden müssen.

Der Ombudsmann hat bereits 2017 festgestellt, dass eine solche Anordnung nicht der Gesetzgebung entspricht. Es hätte einer individuellen Beurteilung bedurft.

Die Kommission hat nun untersucht, inwiefern Støjbergs Pressemitteilung als eine Anordnung gewertet werden kann.

Folketing entscheidet

Støjberg selbst hat sich damit verteidigt, die Pressemitteilung sei lediglich eine „politische Kommunikation“ gewesen. Intern im Ministerium soll nach ihrer Darstellung die Anordnung gegolten haben, dass Ausnahmen gemacht werden können.

Zentrale Zeugen haben sich während den Vernehmungen in der Kommission in genau dieser Frage widersprochen.

Auf der Grundlage des Berichts der Kommission muss das Folketing nun einschätzen, ob Støjberg ihre gesetzlichen Pflichten als Ministerin eingehalten hat, oder nicht.

Kommt eine Mehrheit zu der Einschätzung, sie habe das Gesetz zur Verantwortlichkeit der Minister (ministeransvarsloven) übertreten, dann kann ein Reichsgerichtsverfahren (rigsretssag) gegen sie eingeleitet werden.

Das Justizministerium hat den Bericht um 10.30 Uhr veröffentlicht.

10.33 aktualisiert

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