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Mit Fußfessel: Støjberg beginnt, ihre Strafe zu verbüßen

Mit Fußfessel: Støjberg beginnt, ihre Strafe zu verbüßen

Mit Fußfessel: Støjberg beginnt, ihre Strafe zu verbüßen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Inger Støjberg geht weiterhin ihrer Arbeit nach (Archivbild). Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Das Reichsgericht hat die Politikerin zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt. Inger Støjberg will die Zeit nutzen, um Pläne für die Zukunft zu schmieden, sagt sie.

Die ehemalige Ministerin für Ausländer und Integration, Inger Støjberg, hat mit der Verbüßung ihrer Strafe begonnen. Das teilte sie in einem Rundbrief mit.

In einem Reichsgerichtsverfahren im Dezember 2021 wurde sie zu 60 Tagen Haft verurteilt. Diese wird sie mit einer Fußfessel verbüßen.

„Ich habe mit der Verbüßung der 60-tägigen Haftstrafe begonnen, die mir das Reichsgericht auferlegt hat“, schreibt sie am Montag in dem Brief.

„Natürlich akzeptiere ich die Strafe und nehme sie gefasst entgegen, und ich verbüße meine Strafe jetzt in Fußfesseln, damit ich meine Arbeit machen kann“, heißt es weiter.

Trennung von Asylbewerberpaaren

Inger Støjberg wurde in einem Verfahren wegen der illegalen Zwangstrennung von Asylbewerberpaaren während ihrer Amtszeit als Ministerin im Jahr 2016 verurteilt.
Diese Entscheidung war zunächst Gegenstand einer Kommission und dann eines Verfahrens vor dem Reichsgericht.

Das Gericht stellte fest, dass sie von ihrer Dienststelle gewarnt worden war, dass es rechtswidrig wäre, Asylpaaren nicht das Recht auf eine individuelle Behandlung ihrer Fälle einzuräumen.

Inger Støjberg musste das Folketing verlassen, und zuvor – im Dezember 2020 – war sie auf Wunsch des Vorsitzenden Jakob Ellemann-Jensen als stellvertretende Vorsitzende bei Venstre zurückgetreten. Einige Monate später, im Februar 2021, verließ sie die Partei.

Von da an war sie fraktionsloses Mitglied des Folketings. Nach ihrer Verurteilung durch das Reichsgericht im Dezember 2021 wurde sie von einer Mehrheit der anderen Mitglieder für unwürdig erklärt, dem Folketing anzugehören.

Arbeiten mit Fußfessel

Die Verbüßung der Haftstrafe hindert die ehemalige Ministerin nicht daran, ihre Aktivitäten im digitalen Bereich fortzusetzen. Im Gegenteil, eine Arbeit zu haben, ist eine der Voraussetzungen für die Verbüßung einer Freiheitsstrafe mit Fußfessel.

Inger Støjberg hält unter anderem digitale Treffen ab. Hier teilt sie ihre Gedanken zu verschiedenen Themen mit und nimmt Anrufe von Zuschauerinnen und Zuschauern entgegen.

Außerdem schreibt sie Kolumnen für „Ekstra Bladet“ und moderiert eine Fernsehsendung auf dem Sender „dk4“.

Darüber hinaus will sie ihre Zeit damit verbringen, über ihre eigene  Zukunft nachzudenken:

„Ich beabsichtige, die Zeit so gut wie möglich zu nutzen, also werde ich – neben meiner Arbeit – die Zeit nutzen, um die Politik zu weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu planen“, schreibt sie am Montag.

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