Corona-Massnahmen

Kultur öffnet – Nachtleben bleibt zu

Kultur öffnet – Nachtleben bleibt zu

Kultur öffnet – Nachtleben bleibt zu

Kopenhagen
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Die Regierung schlägt vor, die Regeln ab Sonntag zu lockern. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Ab Sonntag können Kinos, Theater, Museen und Spielstätten unter gewissen Auflagen voraussichtlich wieder öffnen. Das haben die Minister Magnus Heunicke und Ane Halsboe-Jørgensen bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Der Plan ist vom Epidemie-Ausschuss des Folketings abgesegnet worden. Mehrheit möchte Anzahl an Zuschauern erhöhen.

Ab Sonntag wird es wieder möglich, ins Kino zu gehen oder eine Ausstellung zu besuchen – zumindest, wenn die Kulturinstitutionen es schaffen, so kurzfristig zu öffnen. Allerdings gilt eine Begrenzung bei der Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer.

Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) und Kulturministerin Ane Halsboe-Jørgensen (Soz.) haben bei einer Pressekonferenz um 18 Uhr mitgeteilt, dass das Kulturleben ab dem 16. Januar wieder öffnen kann. Man muss jedoch  einen grünen Corona-Pass nachweisen und drinnen eine Maske tragen.

Auch die Volkshochschulen dürfen ihre Türen wieder öffnen.

Ausschuss will Zuschauerzahl anheben

Bei Konzerten, Theater- und Kinovorstellungen dürfen maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauer anwesend sein. Eine Mehrheit des Epidemie-Ausschusses bestehend aus den bürgerlichen Parteien und den Radikalen möchte jedoch mehr Zuschauer zulassen, indem man das Publikum in Sektionen mit maximal 500 Personen aufteilt. Dies Model wurde zu einem früheren Zeitpunkt in der Fußball-Superliga praktiziert. 

Der Ausschuss will einen Beschluss fassen, der die Regierung dazu auffordert, dieses Modell vorzuschlagen.

Dafür bleibt das Nachtleben zu, und der letzte Ausschank von Alkohol muss weiterhin um 22 Uhr stattfinden.

Der Plan ist vom Epidemie-Ausschuss des Folketings abgesegnet worden. 

Öffnen dürfen:

  • Museen, Kunsthallen und Aktivitätszentren
  • Sportveranstaltungen draußen, bei denen die Zuschauer sitzen und ein Ticket haben
  • Zoos, Vergnügungsparks, Aquarien und Jahrmärkte
  • Volkshochschulen, Abendschulen und Volksuniversität
  • Man muss einen grünen Corona-Pass nachweisen und in Innenräumen eine Maske tragen
  • Die Arealforderung für Kirchen wird aufgehoben

Außerdem dürfen mit einer maximalen Zuschauerzahl von 500 sitzenden Zuschauern mit Maske und Corona-Pass folgende Stätten öffnen:

  • Theater und Spielstätten
  • Kinos
  • Vortrags- und Konferenzräume
  • Sportveranstaltungen drinnen

Die Lockerungen gelten ab dem 16. Januar, 0 Uhr.

Nicht öffnen dürfen:

  • Nachtleben
  • Spielhallen und Kasinos
  • Spiel- und Badeländer
  • Versammlungs- und Gesellschaftslokale

Alkohol darf nicht nach 22 Uhr ausgeschenkt werden. 

Diese Restriktionen gelten vorläufig bis zum 31. Januar.

Der Artikel ist zuletzt um 20.33 überarbeitet worden

 

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