Erneuerbare Energien

Kirche kann bei geplanten Windkraftanlagen in der Nähe Veto einlegen

Kirche kann bei geplanten Windkraftanlagen in der Nähe Veto einlegen

Kirche kann bei Windkraftanlagen in der Nähe Veto einlegen

Ritzau/ket
Kopenhagen
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Zukünftig sollen Kirchen nur noch Einspruch gegen Windräder erheben können, wenn sie in 1.000 Meter Entfernung geplant sind. Foto: Monika Thomsen

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Wenn Windräder zu nah an einer Kirche gebaut werden sollen, kann der zuständige Kirchenbezirk dagegen vorgehen, um den Blick auf und von Kirchen in der Landschaft zu schützen. Die zuständige Ministerin will das Veto-Recht allerdings einschränken.

Künftig sollen Kirchen deutlich weniger Mitspracherecht haben, wenn Windkraftanlagen und Solarzellen in der Nähe von Kirchen gebaut werden sollen.

Zurzeit haben die Kirchen das Recht, Einwände gegen Windkraftanlagen zu erheben, doch dieses Recht soll nun eingeschränkt werden. Dies geht aus einem Brief hervor, den Kirchenministerin Louise Schack Elholm (Venstre) an die zehn Kirchenbezirke des Landes geschickt hat.

GridTech, ein auf Energie spezialisiertes Medium von „Ingeniøren“, hat das Schreiben erhalten.

Einspruch in 10 Fällen eingelegt

„Für die Planung von Windkraftanlagen und Solarzellen wird eine allgemeine Abstandsgrenze von 1.000 Metern festgelegt. Für Anlagen mit einer Höhe von 250 Metern und mehr gilt eine Abstandsgrenze von 2.000 Metern. Innerhalb dieses Abstands zu einem kirchlichen Gebäude können die Kirchenleitungen Einwände gegen lokale Planungen für Solarzellen und Windkraftanlagen erheben“, heißt es in dem Schreiben.

Die Kirchenbezirke haben seit 2017 in zehn Fällen von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht. Sie haben dies getan, weil ein Windradprojekt die Aussicht auf eine oder mehrere Kirchen und damit auch das kulturelle Erbe der Kirchen beeinträchtigen würde.

In allen Fällen lag die Entfernung zwischen der betreffenden Kirche und den geplanten Windkraftanlagen zwischen 1,5 und 4,5 Kilometern.

Blick auf die Kirche schützen

Dem Schreiben der Ministerin zufolge ändert der Vorschlag nichts an der Tatsache, dass ein nationales Interesse bestehen bleibt, „den Blick auf und von Kirchen in der Landschaft zu schützen“.

Die Ministerin erklärt in dem Schreiben, dass der Gesetzentwurf voraussichtlich im Herbst 2023 dem dänischen Parlament vorgelegt wird, wo auch die Festlegung der Entfernungsgrenze für das Einspruchsrecht der Kirchenbezirke enthalten sein wird. Die Regierung hat eine Mehrheit. Es ist daher zu erwarten, dass es sich um eine Formsache handelt.

Die Kirchenbezirke können Projekte, von denen sie glauben, dass sie die Aussicht auf Kirchen und damit das kulturelle Erbe, das sie darstellen, beeinträchtigen, stoppen, indem sie Einspruch erheben. Andere Interessengruppen werden auf Anhörungen verwiesen.

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