Minkkommission

Scharfe Kritik an Staatsministerin

Scharfe Kritik an Staatsministerin

Scharfe Kritik an Staatsministerin

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Der parlametarische Untersuchungsausschuss mit Sophie Løhde (Venstre) an der Spitze nimmt am Donnerstagmittag Stellung zum Bericht der Minkkommission. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Die Minkkommission hat am Donnerstag ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Aus dem Bericht geht hervor, dass Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) auf der Pressekonferenz am 4. November 2020, bei der die Tötung aller Minks bekannt gegeben wurde, grob fahrlässig gehandelt habe.

Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) erhält laut Medienberichten scharfe Kritik von der Minkkommission, die am Donnerstag dem Untersuchungsausschuss des Folketings ihren Bericht vorgelegt hat.

Demnach waren die Mitteilungen der Staatsministerin „auf der Pressekonferenz am 4. November 2020 objektiv grob irreführend, allerdings hatte Mette Frederiksen subjektiv keine Kenntnis darüber oder eine entsprechende diesbezügliche Absicht. Die Kommission hat hierbei keine Bewertung vorgenommen, ob grobe Unachtsamkeit vorliegt.“

Dennoch handelt es sich nach Einschätzung des politischen Beobachters Hans Engell um eine schwerwiegende Kritik an der Regierung und mehreren hochrangigen Verwaltungsangestellten.

Am oberen Ende der roten Skala

„Wir sind ganz oben am roten Ende der Skala“, sagt er.

Aus einem Teil des Abschlussberichtes geht hervor, dass das Staatsministerium in der Handhabung des Minkfalls „sehr bedenklich“ gehandelt habe. Ebenfalls scharf kritisiert wird das Nahrungsmittelministerium.

Viel Kritik erhalten auch Mette Frederiksens Departementschefin (Staatssekretärin), Barbara Bertelsen, und der oberste Chef der Reichspolizei, Thorkild Fogde, sowie der damalige Chef im Nahrungsmittelministerium, Henrik Studsgaard.

Blitzanalyse: Kein Freispruch

Der Bericht der Minkkommission ist kein Freispruch für Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.). Zwar betont die Kommission in ihrem Abschlussbericht, dass die Regierungschefin nicht gewusst hat, dass ihr die Rechtsgrundlage fehlte, als sie die Tötung sämtlicher Minks bekannt gab, entscheidend ist jedoch der folgende Satz, dass die Kommission keine Einschätzung vorgenommen hat, inwiefern Frederiksen „grob fahrlässig“ gehandelt habe.

Dies ist deshalb entscheidend, weil auch grobe Fahrlässigkeit einen Rechtsbruch darstellen kann. Die Kommission hat diese Einschätzung deshalb nicht vorgenommen, weil es außerhalb ihres Aufgabenbereiches lag, die Verantwortlichkeit von Ministerinnen und Ministern zu beurteilen. Dies ist eine Frage der politischen Einschätzung, und damit liegt es beim Folketing zu beurteilen, ob Frederiksen wegen grober Fahrlässigkeit vor ein Reichsgericht gestellt werden kann.

Die bürgerliche Opposition hat bereits gefordert, ein Anwalt solle eingeschaltet werden, um diese Frage zu beurteilen. Daher kommt es jetzt auf die Unterstützerparteien an, die zunächst den Bericht lesen wollen. Kommt nur eine von ihnen zu dem Ergebnis, sie unterstützt eine solche Einschätzung durch Anwälte, dann gibt es hierfür eine Mehrheit.
Ein Reichsgerichtsverfahren ist nicht das wahrscheinlichste Ergebnis des Berichts der Minkkommission. Aber Mette Frederiksen ist bei weitem noch nicht aus dem Schneider.

Walter Turnowsky / Korrespondent in Kopenhagen

Konsequenzen noch nicht abschätzbar

Allerdings hält Hans Engell es für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt über die genauen Konsequenzen des Abschlussberichtes zu spekulieren. Dies hängt seiner Einschätzung nach von den politischen Beschlüssen im Folketing ab.

„Die roten und die blauen Parteien stehen sich in diesem Fall hart auf hart gegenüber. Die Regierung und die roten Parteien möchten die Angelegenheit gerne so schnell wie möglich mit einem Bericht aus der Welt schaffen, während die blauen Parteien fordern, dass Rechtsanwälte den Fall durchgehen und es in letzter Konsequenz möglicherweise zu einem Reichsgerichtsverfahren kommt“, sagt Hans Engell.

Seiner Einschätzung nach sei es jedoch unrealistisch, dass der Fall mit einem Bericht abgeschlossen wird, da die Angelegenheit vermutlich in erheblichem Umfang eine Rolle in dem bevorstehenden Wahlkampf spielen wird.

Auch hält er die Kritik an den Verwaltungsangestellten für sehr schwerwiegend.

„Das hier kann Verwaltungsangestellten ihren Kopf kosten“, meint Engell.

Frist von einem Monat

Der Untersuchungsausschuss mit Sophie Løhde (Venstre) an der Spitze teilte am Donnerstagmittag mit, dass alle kritisierten Minister die Möglichkeit bekommen sollen, innerhalb eines Monats Stellung zu dem Bericht zu nehmen.

Ihrer Aussage nach ist es jetzt eine Frage der politischen Einschätzung, inwiefern Mette Frederiksen grob unachtsam gehandelt habe. Ist das der Fall, kann sie rechtlich belangt werden.

Der Untersuchungsausschuss will sich am Montag erneut treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Der Artikel wurde um 14.49 Uhr und um 15.25 Uhr um weitere Informationen und eine Blitzanalyse ergänzt.

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