Gesundheitspolitik

Vorschlag: Kranke müssen bald länger auf eine Behandlung warten

Vorschlag: Kranke müssen bald länger auf eine Behandlung warten

Kranke bleiben möglicherweise länger unbehandelt

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Der Druck auf die Krankenhäuser im Land – hier das in Herlev – ist groß. Die Regierung will daher die Behandlungsgarantie verändern. Foto: Niels Ahlmann Olesen/Ritzau Scanpix

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Krankenversicherte in Dänemark haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen im Krankenhaus behandelt zu werden. Die Regierung will das ändern und den Krankenhäusern mehr Zeit einräumen. Die Reaktionen auf den Vorschlag sind unterschiedlich.

Geht es nach dem Willen der dänischen Regierung, wird die Behandlungsgarantie im Gesundheitssystem von 30 auf 60 Tage erweitert. Die Garantie sichert bislang Patientinnen und Patienten das Recht zu, innerhalb von 30 Tagen behandelt zu werden. Ist dies nicht möglich, bestimmt man daraufhin selbst, in welchem Krankenhaus die Behandlung durchgeführt werden soll.

Der Gesetzesvorschlag der Regierung, bestehend aus Sozialdemokraten, Venstre und Moderate, soll mittelfristig gelten. Und zwar für Personen mit körperlichen Leiden, die ab 1. Juni dieses Jahres bis Ende kommenden Jahres untersucht werden. Damit soll der Druck auf das Gesundheitssystem verringert werden.

Die ersten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten.

Der dänische Interessenverband der Patientinnen und Patienten, Danske Patienter, ist gegen den Vorschlag. Dort ist man der Ansicht, dass sich mit der Ausweitung der Garantie die Wartezeiten bestenfalls nicht ändern. Schlimmstenfalls würden diese verlängert. Morten Freil, Direktor von Danske Patienter erinnert daran, dass die Behandlungsgarantie im Jahr 2007 von zwei Monaten auf ein Monat verkürzt wurde – und sich die Wartezeiten der Patientinnen und Patienten verkürzte.

Auch Zuspruch zum Gesetzesvorschlag

Der dänische Gichtverein zeigt sich ebenfalls besorgt. „Wartezeiten auf Operationen sind für unsere Patientinnen und Patienten mit Schmerzen verbunden. Einige riskieren funktionale Verluste und in jedem Fall einen Verlust an Lebensqualität“, so der Verein. 

Der Verband der Krankenpflegerinnen und -pfleger steht dem Gesetzesvorschlag durchaus positiv gegenüber. Dort sah man vielmehr die Reduktion von zwei Monaten auf einen Monat kritisch. Der Verband geht davon aus, dass mit der erneuten Verlängerung vor allem orthopädische Operationen vermieden werden – und stattdessen nicht operative Behandlungen zum Tragen kommen.

Zu viele, die noch gut hätten warten können, seien durch die 30-tägige Behandlungsgarantie in Privatkrankenhäusern operiert worden – zulasten von Personen mit komplizierteren Schäden, meint Grete Christensen vom Verband der Krankenpflegerinnen und -pfleger. 

Der Vorschlag wird am Dienstag zum ersten Mal im Parlament behandelt. Dort gibt es eine Mehrheit für ihn.

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