Königshaus

Über König Margrethe und Königin Henrik

Über König Margrethe und Königin Henrik

Über König Margrethe und Königin Henrik

Peter Lassen
Peter Lassen Hauptredaktion
Kopenhagen
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Prinz Henrik (l.) und die Königin Margrethe. Foto: Scanpix

Prinz Henrik hat sich in den vergangenen Jahren öfters zu seinem Titel geäußert. Welchen Titel er beanspruchen könnte, beschäftigt auch die Historiker.

König, Prinzgemahl oder Königsgemahl? Welchen Titel Prinz Henrik eigentlich beanspruchen könnte, beschäftigt auch die Historiker. Auch Hans Christian Bjerg, der in Berlingske dazu gestern einen Standpunkt geschrieben hat unter dem Titel: „Gleichstellung im Königshaus: König Margrethe und Königin Henrik.“
Er beruft sich dabei u. a. auf das Gleichstellungsgesetz von 1978. Demzufolge darf bei Stellenbezeichungen nich hervorgehen, ob es sich um Mann oder Frau dreht. Ausnahme sei da beispielsweise die Krankenschwester, die sowohl das eine als auch das andere sein kann – also m/w. Das sei einfacher im Französischen, wo man der Stellenbezeichnung entnehmen kann, ob es sich um Mann oder Frau  dreht.

Man sollte dem Gesetz zufolge nicht bestimmte Titel für ein Geschlecht reservieren können. Das sei interessant in der Diskussion um Prinz Henrik, der gerne den Titel Königsgemahl tragen würde. Das könne verwundern, da er ja nie in die Nähe des Königstitels kommen würde. Aber gemäß Gleichstellungsgesetz habe er da eine Pointe. Womöglich habe er gar recht.

Traditionell ist der dänische Regent immer König gewesen, während der Ehepartner Königin und also eine Frau war. Schuld an der Misere sei die fehlende Präzisierung im Thronfolgegesetz  vom 27. März  1953 – und weil der neue Regent m/w 1972 nicht den korrekten Titel König übernahm, was ja laut Grundgesetz vom 5. Juni 1953 der wahre Titel sei. Man wollte damals Verbindung zu Königin Margrethe (1353 bis 1412) knüpfen, so das die heutige Königin offiziell Margrethe II. wurde. Aber dies sei unaufrichtig, denn Margrethe I. war nur Königin, weil sie mit Norwegens  Haakon VI. verheiratet war. Sie habe als Regent(in) nie den Titel Königin von Dänemark gehabt.

Trotz Thronfolgegesetz von 1953 werde der Regent m/w im Grundgesetz nur als König tituliert. Eine Konsequenz daraus wäre, dass eine Frau auf dem Thron auch als König bezeichnet werden sollte. Es war also, so der Historiker, ein formaler Fehler, dass Margrethe nicht den Titel König erhielt. Man hätte damals auch den Titel des Ehepartners präzisieren müssen. Staatsrechtlich sei Margrethe König. Somit könnte ihr Ehepartner  laut Gleichstellungsgesetz sich  auch entweder als Königin oder Königsgemahl bezeichnen.

Einleuchtend, so Historiker Hans Christian Bjerg, dass Henrik sich nicht als Königin titulieren lassen möchte. Ob der Prinzentitel dazu berechtige zu sagen, dass er nicht würdig sei, neben einem weiblichen König beigesetzt zu werden, sei dahingestellt...

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Leitartikel

Siegfried Matlok
Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
„Roulette Royal“