Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht beim Einkauf

Maskenpflicht beim Einkauf

Maskenpflicht beim Einkauf

wt/ritzau
Kopenhagen
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Schutzmaske
Die Gesundheitsbehörde fordert zu Rücksicht gegenüber Personen auf, die keine Maske tragen können. Foto: Niels Christian Vilmann/Ritzau Scanpix

Seit Donnerstag muss ein Mund-Nasen-Schutz in so gut wie allen öffentlichen Gebäuden getragen werden. Ausnahmen gibt es unter anderem aus gesundheitlichen Gründen.

Seit Donnerstag gilt auch in Dänemark, was in anderen Ländern schon seit Monaten Pflicht ist: Auch beim Einkauf muss eine Maske getragen werden.

Besucht man ein Theater, Kino oder eine Konzertveranstaltung, muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden, bis man an seinem Platz sitzt. In Ausbildungsstätten (ungdomsuddannelser) gilt gleiches außerhalb des Klassenzimmers.

Die Supermarktkette Coop hat sich auf die neuen Bestimmungen vorbereitet.

„Das erste, das man sieht, wenn man das Geschäft betritt, ist ein Schild auf dem steht, dass man einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss - außer wenn man unter 12 Jahre alt ist oder ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann“, sagt Kommunikationschef Lars Aarup.

Der Konzern hat keine Pläne, am Eingang Masken zu verteilen.

„Sollte man den Mund-Nasen-Schutz vergessen haben, kann man sich an das Personal wenden. Dann kann man ein Päckchen mit Mund-Nasen-Schutz kaufen.“

Rücksicht auf Personen ohne Maske

Die Gesundheitsbehörde weist darauf hin, dass nicht alle einen Mundschutz tragen können – und bittet um Rücksicht.
„Ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Visier darf nicht ein bedeutsames Unbehagen verursachen. Es gibt einige, denen es nicht möglich ist, einen Mundschutz oder ein Visier zu tragen. Diese müssen sicher sein können, dass ihnen der Zugang zu Stätten mit Maskenpflicht nicht verwehrt wird. Es kann etliche individuelle und persönliche Gründe dafür geben, dass man keinen Mund-Nasen-Schutz oder kein Visier tragen kann. Man muss nicht nachweisen, dass man von der Pflicht ausgenommen ist“, sagt Bolette Søborg, Abteilungsleiterin bei der Gesundheitsbehörde, laut einer Pressemitteilung.

Personen, die keine Maske tragen müssen

  • Kinder, die unter 12 Jahre alt sind
  • Personen mit gesundheitlichen oder mentalen Beeinträchtigungen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Visiers verhindern.
  • Personen, die ein bedeutendes Unbehagen beim Tragen einer Maske empfinden.

Quelle: Gesundheitsministerium.

Daher sei häufig nicht erkenntlich, wenn jemand keine Maske tragen muss.

 

„Wir fordern alle, sowohl Bürger als auch Verkehrsgesellschaften, Restaurants, Geschäftsinhaber und andere dazu auf, gegenseitigen Respekt in dieser Hinsicht walten zu lassen.“

Bereits vor dem Donnerstag galt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in der Gastronomie.

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