Kommunalpolitik

Kommune muss Whistleblower-Ordnung einführen

Kommune muss Whistleblower-Ordnung einführen

Kommune muss Whistleblower-Ordnung einführen

Jan Sternkopf
Jan Sternkopf Journalist
Apenrade/Aabenraa
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Die Kommune Apenrade muss eine Whistleblower-Ordnung erstellen. Nicht weil ein akuter Bedarf herrscht, sondern weil das Gesetz es so will. Foto: Adobe Stock

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Arbeitsplätze mit über 50 Angestellten müssen laut Gesetz eine Whistleblower-Ordnung anbieten. Die Kommune Apenrade wird die Ordnung wahrscheinlich von einem externen Verwalter bearbeiten lassen, um so die Anonymität des Informanten zu gewährleisten.

Arbeitgeber mit über 50 Angestellten müssen laut dänischem Gesetz ab 17. Dezember eine Whistleblower-Ordnung anbieten. So auch die Kommune Apenrade, dessen Finanz-Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung darüber beriet, wie diese Ordnung zu handhaben sei.

Eine Whistleblower-Ordnung soll angewendet werden, wenn ein Mitarbeiter Missstände am Arbeitsplatz aufdecken möchte, u. a. Straftaten, Korruption, Insiderhandel oder Datenmissbrauch.

„Es müssen also schon Sachen von schwerwiegendem Charakter sein, wie etwa Betrug, Veruntreuung oder Übergriff. Nicht etwa, weil dafür akut ein Bedarf entstanden ist, aber weil das Gesetz es so vorschreibt“, versichert Bürgermeister Thomas Andresen.

Gemeinsam mit den Mitarbeitern sollen in nächster Zeit die näheren Richtlinien festgelegt werden.

„Zum Beispiel – wer kann welche Sachen wie einbringen“ erläutert Thomas Andresen den weiteren Gang.

Anonymität gewährleisten

Dabei soll vor allem die Anonymität des Whistleblowers gewährleistet sein, fügt er hinzu.

Deswegen darf die Ordnung auch nicht in der kommunalen Verwaltung angesiedelt sein, sondern bei einem externen Verwalter.

„Einem Wirtschaftsprüfer oder einem Anwaltsbüro“, gibt der Bürgermeister als naheliegende Beispiele.

Hier ist die Identität des Hinweisgebers hingegen bekannt, wird aber unter Verschluss gehalten, um so die Möglichkeit von etwaigen Repressalien vom Arbeitgeber, sprich der Kommune, zu verhindern.

„Mit einem externen Verwalter erhoffen wir von unseren Angestellten ein größeres Vertrauen, dass ihre Meldung auch entsprechend weiterbehandelt wird.“

Ansprechpartner des externen Verwalters in der Kommune wäre dann entweder der Vizekommunalirektor oder der Kommunaldirektor.

Vorlage in der Region

Die Region Süddänemark hat bereits eine ähnliche Ordnung, die der Kommune Apenrade als Vorlage dient.

Es ist demnach vorgesehen, dass Informationen unter der Whistleblower-Ordnung entweder digital über eine eigens dafür errichtete Homepage abgegeben werden können oder auch mündlich, direkt an den externen Verwalter.

Die Kosten für die Ordnung belaufen sich im ersten Jahr auf rund 100.000 Kronen.

Das Thema wird in den kommenden Monaten im Hauptmitarbeiterausschuß diskutiert, bevor der Finanz-Ausschuss und der Stadtrat im Oktober eine endgültige Entscheidung treffen.

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