Gesundheit

Private Suchtbehandlung kann starten

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Private Suchtbehandlung kann starten

dodo
Apenrade/Aabenraa
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In der Kommune Apenrade wird künftig mehr für Menschen mit Drogen- oder Alkoholproblemen getan. Foto: Morten Pedersen/Jysk Fynske Medier/Ritzau Scanpix

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Im jüngst verabschiedeten Haushalt hat der Apenrader Stadtrat für die kommenden zwei Jahre 1,25 Millionen Kronen für private Behandlungen von Drogen- und Alkoholmissbrauch abgesetzt. Nun steht fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um das Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Im September hat der Stadtrat in Apenrade einstimmig den Haushalt für die Jahre 2022 bis 2025 verabschiedet, in ihm wurden unter anderem 1,25 Millionen Kronen für private Drogen- und Alkoholmissbrauchsbehandlungen bereitgestellt.

„Der zugewiesene Betrag bezeugt, dass wir uns weiterhin stark auf die schutzbedürftigen Bürger der Kommune Apenrade konzentrieren. Daher freue ich mich auch, dass nun Kriterien für die Inanspruchnahme festgelegt wurden. Das bedeutet, dass wir bald damit starten können, diejenigen unserer schutzbedürftigen Mitbürger zu unterstützen, für die ein Suchtbehandlungskurs die richtige Hilfe ist“, so Karsten Meyer Olesen, Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Kommune Apenrade, in einer Pressemitteilung.

Die Kriterien lauten wie folgt:

  • Bürgerinnen und Bürger müssen zur Behandlung bereit sein. Es reicht also nicht aus, dass Angehörige die Behandlung wünschen.

  • Der Bürger muss in der Lage sein, selbst frei auswählen zu können, ob er eine Tagesbehandlung (dagbehandling) oder eine Rund-um-die-Uhr-Behandlung (døgnbehandling) möchte, und es müssen die Vor- und Nachteile beider Behandlungsarten vorher geklärt werden.

  • Die Tagesbehandlung muss dem am wenigsten aufdringlichen Prinzip gerecht werden, damit der Bürger den Anschluss an Arbeit/Bildung und sein Netzwerk in der unmittelbaren Umgebung aufrechterhalten kann.

  • Die 24-Stunden-Behandlung muss sicherstellen, dass der Bürger sich von seiner unmittelbaren Umgebung entfernt und vor negativen Kontakten geschützt ist.

  • Es muss sicher sein, dass die Behandlung und der Behandlungsort gut angenommen werden. Darüber hinaus ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Behandlungsstelle, dem Bürger und der Suchtmittelstelle/Jobcenter erforderlich, um die Entgiftung, Entwicklung und den Zustand des Bürgers zu überwachen.

  • Es müssen Angebote genutzt werden, die auf dem Angebotsportal verfügbar sind.

  • Der Behandlungsort, der Bürger und das Suchtmittelzentrum/Jobcenter verpflichten sich, gemeinsam einen Plan für den weiteren Verlauf nach dem Aufenthalt des Bürgers am Behandlungsort zu erarbeiten. Es ist erforderlich, einen ausführlichen Bericht und eine ganzheitliche Planung des Bürgerverlaufs zu erstellen und dem Betroffenen einen Aktionsplan anzubieten. Das bedeutet, dass für die Lebensbereiche, die für den Bürger eine Herausforderung darstellen, auch nach dem Ende der 24-Stunden-Behandlung eine Gesamtplanung und Anstrengung unternommen werden muss.

Kriterien vom Ausschuss genehmigt

Die Kriterien, die nun sowohl der Sozial- und Gesundheitsausschuss als auch der Arbeitsmarktausschuss genehmigt haben, wurden gemeinsam vom Jobcenter und der Suchthilfezentrale erarbeitet.

„Ich freue mich über die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und der Suchthilfestelle. Das gewährleistet einen kompetenten und sicheren Prozess, bei dem die Bürgerinnen und Bürger und die Hilfe für den Bürger im Mittelpunkt stehen. Ich hoffe, dass wir mit den Mitteln und der Zuweisung von Behandlungskursen einigen Menschen helfen können, die diese spezielle Behandlung benötigen“, sagt Ejler Schütt, Vorsitzender des Arbeitsmarktausschusses.

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