Minderheitenpolitik

Rückschlag für Minderheitenrechte: EuGH weist Berufung zur „Minority Safe Pack Initiative” zurück

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EUGH
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sein finales Wort zur „Minority Safe Pack Initiative“ gesprochen (Archivbild).

Schutz von nationalen Minderheiten in EU-Ländern: Ist Brüssel dafür mitverantwortlich? Der Europäische Gerichtshof weist die Initiative, die das durchsetzen sollte, final ab. Damit bleibt die Entscheidung der Europäischen Kommission rechtens, keine Gesetzesvorschläge auf Grundlage der Europäischen Bürgerinitiative vorzulegen.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat seine endgültige Entscheidung zur „Minority Safe Pack Initiative“ (MSPI) verkündet und die Berufung abgewiesen. Das teilte der Gerichtshof am Donnerstagvormittag mit. Damit bestätigt der EuGH erneut die Entscheidung der Europäischen Kommission, keine Gesetzesvorschläge auf Grundlage der Europäischen Bürgerinitiative vorzulegen.

„Es ist schade. Es ist unverständlich. Es ist aber leider nicht überraschend“, sagt Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), unserer Redaktion. Die Entscheidung zeige eine Doppelmoral, da zum einen neue Mitgliedsstaaten einige Kriterien in Bezug auf Minderheitenrechte erfüllen müssen, zum anderen Vorschläge der MSPI aber nicht berücksichtigt werden. „Im Verhältnis gesehen bekommen die Minderheiten immer Widerstand zu spüren. In der EU ist man nicht gewillt, den Minderheiten Rechte einzuräumen.“

Urteil vom November 2022 bestätigt

Bereits mit seinem Urteil im November 2022 hatte es das Gericht abgelehnt, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären, die Forderungen der erfolgreich verlaufenen Europäischen Bürgerinitiative „Minority Safe Pack Initiative“ rundweg zurückzuweisen. Begründung: Die „Maßnahmen, die die Europäische Union bereits ergriffen hat, um die Bedeutung der Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern“, reichten aus, um die Ziele der MSPI zu erreichen. Gegen die Entscheidung war das Bürgerkommitee in Berufung gegangen.

Rechtsmittel ausgeschöpft

MSPI

Die Minority Safepack Initiative (kurz: MSPI) umfasst ein Paket von Gesetzesvorschlägen, die den Schutz nationaler Minderheiten gewährleisten sollen. Hierzu müsste eine Reihe von EU-Rechtsakten beschlossen werden, die die Förderung und Kontrolle von Minderheitenrechten, Sprachrechten und den Schutz der Kultur der nationalen Minderheiten ermöglichen. Dadurch würde die rechtliche Sicherheit von nationalen Minderheiten EU-weit gewährleistet werden.

Der Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und der FUEN ist mit der Entscheidung vom Donnerstag beendet. „Rechtlich ist das Ende der Fahnenstange erreicht, was nicht bedeutet, dass politisch die Messe gelesen ist“, sagte Rechtsanwalt Thomas Hieber, der die MSPI seit neun Jahren vertritt. Die Minderheiten im EU-Parlament werden auch weiterhin für Rechte kämpfen, ist er sicher.

FUEN übt Kritik an EU

Der Bürgerausschuss, der Dachverband nationaler Minderheiten in Europa (FUEN) und ihre Partner akzeptieren die Entscheidung des Gerichts. „Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass die EU es versäumt hat, eine gerechtere und gleichberechtigtere Gesellschaft für alle ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen“, sagt FUEN-Präsident Loránt Vincze in einer ersten Reaktion.

Die Signale aus Brüssel seien eindeutig gewesen: „Die EU will sich nach wie vor nicht mit dem Thema Minderheitenschutz befassen, das einigen Mitgliedstaaten als zu sensibel gilt. Daher fühlen sich Angehörige nationaler Minderheiten und Sprachgemeinschaften weiterhin systematisch von allen EU-Maßnahmen zu Vielfalt, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit ausgeschlossen“, so Vincze.

Gösta Toft, Vizepräsident der FUEN, äußerte sich gegenüber dem „Nordschleswiger“ ebenfalls enttäuscht: „Es ist eine sehr bedauerliche Entscheidung nicht nur für die Minderheiten, sondern für alle Bürger Europas.“ Ziel der MSPI sei es, (Minderheiten-)Konflikten rechtzeitig vorzubeugen. Die bisherigen Maßnahmen der EU reichten dazu nicht aus.

MSPI – eine Idee, die bleibt

„Wir brauchen eine systematische Politik, die Minderheiten gegen Diskriminierung schützt und Sprachen und Kultur fördert“, sagt Toft. Mit dem Urteil sei dies zunächst weit weggerückt. Der 74-Jährige bleibt jedoch optimistisch: „Die MSPI hat einen neuen Standard für Minderheitenrechte in Europa gesetzt. Da ist eine Idee geboren und die wird nicht wegzuwischen sein.“

Die EU werde sich auch weiterhin mit für die Minderheiten relevanten Themen auseinandersetzen müssen. Als Beispiele nennt Toft etwa die Staatenlosen in Europa, wo große Konflikte drohen, oder aber auch das Geoblocking.

*Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Chronologie der MSPI