Deutsche Minderheit

„Sinnvoll und demokratischer“: Nordschleswigsche Gemeinde stärkt Teilhabe

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Gerd Lorenzen hatte auch in diesem Jahr wieder einiges im Gepäck, über das es abzustimmen galt.

Die eigene Satzung stand im Mittelpunkt der diesjährigen Sitzung der Kirchenvertretung der Nordschleswigschen Gemeinde. Neben wichtigen Änderungen für die Wahl des Seniors, soll die Satzung jetzt außerdem geschlechtsneutral formuliert werden.

„Aus meiner Sicht wurde das Amt des Seniors nun deutlich aufgewertet“, sagte Gerd Lorenzen, Geschäftsführer der Nordschleswigschen Gemeinde, über die Satzungsänderung, die am Mittwochabend auf der Sitzung der Kirchenvertretung einstimmig beschlossen wurde.

Künftig wird der Senior nicht mehr vom Pastorinnen- und Pastorenkonvent gewählt, sondern von den Kirchenvertreterinnen und -vertretern. „Ich finde das absolut sinnvoll, dass dieses wichtige Amt auch von unserem höchsten Gremium gewählt wird, es ist nicht nur eine Aufwertung, sondern auch viel demokratischer“, so Lorenzen.

Die Änderung sei eine Anpassung an die Verfahrensweise in der Nordkirche, wo die Pröpstin bzw. der Propst von der Kirchenkreissynode gewählt wird. „Wir haben Gespräche mit dem Kirchenamt in Kiel und der Bischöfin geführt, und der Wunsch kam auf, dass wir unsere Satzung dahingehend anpassen“, sagt der Geschäftsführer. Oberkirchenrat Dr. Matthias Triebel aus der juristischen Abteilung der Nordkirche hatte die Kirchenvertretenden vor der Abstimmung über die Änderung aufgeklärt.

Neue Präambel

Gleichzeitig wurden auch die Arbeitsaufgaben des Seniors in die Satzung mit aufgenommen, die vorher in den Statuten des Pastorinnen- und Pastorenkonvents festgehalten waren.

Und wenn man schon dabei ist, seine Satzung zu ändern, kann man ihr doch auch gleich noch eine neue Präambel verpassen. Diese lautet ab sofort wie folgt: „Die Nordschleswigsche Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist eine Kirche lutherischen Bekenntnisses. Sie bekennt sich zu dem Evangelium von Jesus Christus, wie es im Zeugnis der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testaments gegeben, in den altkirchlichen Bekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften ausgelegt ist und wie es aufs Neue in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen bekannt worden ist.“

Jetzt auch geschlechtsneutral

Zudem wurde die gesamte Satzung nun gegendert und ist damit sprachlich und geschlechterneutral komplett aktualisiert worden.

Der folgende Tagesordnungspunkt „Wahlen“ konnte zügig abgeschlossen werden. Lediglich im Pfarrbezirk Tingleff wurde die Stelle der stellvertretenden Kirchenältesten neu besetzt. Für Hannah Bahnsen übernimmt künftig Albert Callesen den Posten.

Änderung im Kollektenplan

Eine weitere Änderung gibt es beim Kollektenplan für das kommende Jahr: Statt Schullandheime in Indien wird künftig unter anderem mit dem Projekt „Church Climate Action Partnerships“ der Klimaschutz in Tansania unterstützt.

„Beim bisherigen Projekt in Indien konnte das Ökumenewerk, das sich um die Verteilung der Gelder kümmert, nicht mehr sicherstellen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wofür es gedacht ist“, erklärte Gerd Lorenzen die Änderung.