Umwelt

Es gibt kein Verbot der Muschelfischerei in der Flensburger Förde – nur eine Absprache

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Thyra
Die „Thyra“ kann bis auf Weiteres Muscheln in der Apenrader und Flensburger Förde fischen.

Die Regierung hat am 2. Juli mit fünf weiteren Parteien vereinbart, dass Grundschleppnetze im Beltmeer verboten werden sollen. Fischereiminister Jakob Jensen rechnet damit, dass er das Verbot für die Flensburger Förde 2026 umsetzen kann.

Es hat bei Anwohnenden der Flensburger Förde Verwunderung und Verärgerung ausgelöst, dass sie das Muschelfangschiff „Thyra“ auf der Flensburger Förde sehen konnten. Die Erklärung ist, dass es bislang kein Verbot gegen Grundschleppnetze auf der dänischen Seite der Flensburger Förde gibt.

Es gibt seit dem 2. Juli eine politische Absprache (politisk aftale), in der fünf Parteien mit der Regierung vereinbart haben, dass Grundschleppnetze in einer Zone verboten werden sollen. Das betrifft den Kleinen und Großen Belt sowie die Gewässer südlich davon (siehe Grafik). Diese Absprache hat keine rechtliche Wirkung. Sie ist ein politischer Auftrag an den Minister für Nahrungsmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Jakob Jensen (Venstre), ein solches Verbot umzusetzen.

Die Vereinbarung ist fälschlicherweise so gedeutet worden, dass damit ein Verbot bereits in Kraft ist. Die Absprache ist als eine Verordnung gesehen worden. Dies ist teils medial missverständlich kommuniziert worden, teils haben Politikerinnen und Politiker es als Tatsache aufgegriffen. 

Von der Absprache bis zur Umsetzung

Doch genau hier liegt das Missverständnis. Von einer politischen Absprache bis zu einer Verordnung ist es noch ein weiter Weg. Bis eine Vereinbarung umgesetzt worden ist, vergehen typisch ein bis zwei Jahre. Der Minister kann laut Fischereigesetz ein Verbot von Grundschleppnetzen und damit der Muschelfischerei anordnen. 

Damit ist die Rechtsgrundlage gegeben. Doch die Verordnung muss zunächst im Ministerium ausgearbeitet werden. 

Verhandlungen mit deutschen Behörden

Des Weiteren verhandelt Minister Jensen seit April dieses Jahres mit den deutschen Behörden über ein Verbot von Grundschleppnetzen und der Muschelfischerei in der Flensburger Förde.

„Es wird erwartet, dass das Verbot 2026 in Kraft treten kann, wenn Einvernehmen über die Regeln mit den deutschen Behörden erzielt worden ist“, schreibt er in einer Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Karina Lorentzen Dehnhardt (SF). 

Gelingt es, sich bis 2026 auf die Regeln zu einigen, wäre das auch das Ende der Muschelfischerei für „Thyra“.