Deutsche Minderheit

Von Zahnarzt bis Autokauf – wofür die Minderheit günstige Kredite vergibt

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Anja Eggert ist Geschäftsführerin der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig.

Die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig hat die Möglichkeit, ihre Mitglieder bei Projekten oder finanziellen Engpässen mit Geld zu unterstützen. Mit günstigen Darlehen kann so beispielsweise die Zahnarztrechnung bezahlt oder eine Wärmepumpe installiert werden. Doch es gibt ein paar Bedingungen.

Ein neues Auto muss her oder das Dach am Haus ist undicht? Wenn das Geld fehlt, kann das für manche Nordschleswigerinnen und Nordschleswiger zum Problem werden. Oftmals liegt die Lösung dann in einem Darlehen oder Kredit. Nur wenige wissen, dass sie sich auch beim Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) Geld leihen können.

Das geht über die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig (DSN), die 1935 gegründet wurde und inzwischen fast 1000 Mitglieder zählt.

Was wird gefördert?

„Gefördert wird im Grunde genommen alles – wie beispielsweise ein Autokauf, Renovierungsmaßnahmen am Haus, Mietkautionen, Ablösung von teuren Krediten, Photovoltaikanlagen, Möbel, Zahnarztrechnungen bis zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses“, sagt Geschäftsführerin Anja Eggert. Auch eine Mitfinanzierung eines Hauskaufs sei möglich.

Wer kann Anträge stellen?

Vorweg: Nur wer Mitglied bei der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig ist und einen Wohnsitz im Landesteil hat, kann ein Darlehen beantragen. Dabei müssen Mitglieder, die der deutschen Minderheit zugehörig sind, mindestens ein Jahr dabei sein. Die Kosten der Mitgliedschaft betragen lediglich 25 Kronen im Jahr. Eltern der deutschen Minderheit können ihr minderjähriges Kind durch die Zahlung eines einmaligen Passiv-Mitgliedsbeitrags bei der DSN anmelden. Wer 25 Jahre alt ist oder ab der Volljährigkeit einen Antrag auf ein Darlehen stellt, wird aktives Mitglied.

Falls ein Mitglied in Nordschleswig aufgewachsen ist und zur Zeit der Antragstellung außerhalb Nordschleswigs in der Ausbildung ist, kann es im Einzelfall Ausnahmen von der Wohnsitzregel geben.

Wie sind die Konditionen?

Doch wie viel steht jemandem zu, und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Neben der einjährigen Mitgliedschaft kommt auf den Antragstellenden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 0,5 Prozent des bewilligten Darlehens zu, die beim Auszahlen gegengerechnet wird. „Die Darlehenshöhe beträgt maximal 100.000 Kronen“, so Eggert. Die Zinsen sind variabel und liegen zurzeit bei 3,5 Prozent. Die Laufzeit beträgt für kurzfristige Förderungen bis zu fünf Jahren. „Im Einzelfall kann der Vorstand auch eine längere Laufzeit bewilligen.“

Außerdem wird jedes Darlehen durch zulängliche Bürgschaften, Pfandbriefe im Haus oder Pfandbriefe im Auto gesichert. Kleine Darlehen bis zu 30.000 Kronen können im Einzelfall durch Beschluss des Vorstandes ohne Sicherheit bewilligt werden.

Wer entscheidet über den Antrag?

Über jeden Antrag entscheidet am Ende der Vorstand der DSN. Ein Anspruch besteht daher nicht.

Das Angebot wird bislang gut angenommen. „Es gibt eine höhere Nachfrage als in den Vorjahren. Diese ist aktuell den generell steigenden Zinsen geschuldet“, sagt Anja Eggert. Die Nachfrage sei auch gestiegen, seitdem das Kreditmaximum pro Mitglied von 65.000 auf 100.000 Kronen angehoben wurde.

„Durch den neuesten Beschluss, im Einzelfall die Laufzeit eines Darlehens auf bis zu 10 Jahre zu verlängern, erhoffen wir uns noch höhere Nachfrage.“ Die einmalige Verwaltungspauschale der DSN sei mit 0,5 Prozent der Darlehenshöhe auch bedeutend niedriger als bei den Banken.

An wen muss ich mich wenden?

Wer einen Kredit benötigt, der kann sich telefonisch unter 73 62 9104 oder per E-Mail unter selbsthilfe@bdn.dkan Anja Eggert wenden. Die Geschäftsstelle der Deutschen Selbsthilfe ist im Haus Nordschleswig in der Vestergade 30 zu finden. Die DSN hat auch lokal Kontaktpersonen, die über die DSN gut Bescheid wissen. Das komplette Angebot ist auf der Homepage der Selbsthilfe zu finden.

Darlehensanträge müssen bis spätestens am Freitag vor einer Vorstandssitzung eingereicht werden. Diese finden, außer im Juli, immer am 2. Mittwoch eines Monats statt.

Doch woher nimmt die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig das Geld für dieses Angebot? „Das Kapital der DSN ist aus eigenen Reihen gespendet worden“, sagt Eggert.

Hausbau oder Wohnungskauf: BDN vergibt Kredite an Mitglieder

Geschichte der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig

Die DSN wurde 1935 von Dr. Jens Möller und Peter Larsen (Schauby) gegründet. Zweck des Vereins war es, in einer für die Volksgruppe wirtschaftlich kritischen Zeit in Not geratene Mitglieder durch kleine Anleihen zu unterstützen.

So wurden zwischen 1935 und 1939 etwa 1.000 Darlehen vergeben, deren Durchschnittshöhe bei 144 Kronen lag. Den höchsten Mitgliederstand hatte die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig im Jahre 1940 mit 5.493 Mitgliedern in 75 Ortsvereinen. 2023 hatte die DSN 1.043 Mitglieder in 17 Ortsvereinen. Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag bei 61.036 Kronen.

Während des Krieges erwarb die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig 35 Grundbesitze, die nach der Kapitulation 1945 vom dänischen Staat beschlagnahmt wurden und von denen nur einer zusammen mit einem Restvermögen von 400.000 Kronen zurückgegeben wurde.

Die Bilanz nach der Wiederaufnahme der Ausleihetätigkeit im Jahre 1958 sieht natürlich ganz anders aus. Die Abwertung der Krone, dazu der höhere Lebensstandard, hat die Arbeit der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig grundsätzlich geändert. Während des Krieges wurden zinsfreie Anleihen gegeben.

Die Deutsche Selbsthilfe Nordschleswig trägt sich selbst. Sie bekommt keine Art von Zuschüssen. Nur die Zinsen des Kapitals und die Mitgliedsbeiträge ermöglichen die weitere Arbeit.

Seit 1969 haben Mitglieder der Deutschen Selbsthilfe Nordschleswig zusätzlich die Möglichkeit, aus dem seit 1969 bestehenden Wohnungsbauförderungsfonds des Bundes Deutscher Nordschleswiger zinsgünstige Darlehen von bis zu 10 Prozent der Kauf-/Bausumme für die Errichtung oder für den Erwerb von Eigenheimen zu beantragen.

Quelle: DSN

Nicht nur Autokauf und Zahnarztrechnung können gefördert werden. Der Bund Deutscher Nordschleswiger vergibt über die vom Bundesministerium des Innern bereitgestellten Mittel auch eine Wohnungsbauförderung. Alle Informationen dazu im folgenden Artikel: