Südschleswig

Welche Verkehrsregeln gelten auf der Flensburger Förde?

Welche Verkehrsregeln gelten auf der Flensburger Förde?

Welche Verkehrsregeln gelten auf der Flensburger Förde?

Catrin Haufschild/shz.de
Flensburg
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Segellehrer Jan Leon macht mit ein paar Regeln auf dem Wasser vertraut. Foto: Catrin Haufschild/shz.de

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Kleinere Motorboote darf man auch ohne Führerschein fahren. Wir erklären, welche Regeln und Gefahren auf der Flensburger Förde zu beachten sind.

„Die Sportschifffahrt ist ein herrliches Freizeitvergnügen, wenn man sich stets der möglichen Gefahren bewusst ist und sich immer vorausschauend verhält“, schreibt das Bundesverkehrsministerium in seiner Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“. In der Tat macht es Spaß, bei schönem Wetter nicht nur an, sondern auch auf der Flensburger Förde unterwegs zu sein. Kurzfristig und ohne große Vorkenntnisse kann man führerscheinfreie Motorboote bis 15 PS bei Fly&Sail in Sonwik und neuerdings E-Boote bei Flensboat im Innenhafen ausleihen.

Und wo liegen jetzt die „möglichen Gefahren“, speziell in der Innenförde?

Fragt man bei der Wasserschutzpolizei nach, mahnt diese zuallererst das Bewusstsein für die Wassertemperatur an. „Ein Grad Wassertemperatur bedeutet eine Minute Überlebenszeit.“

Jetzt im Sommer entspannt sich die Lage von Tag zu Tag. Die Charter-Firmen machen ihre Kunden mit zwei Regelwerken vertraut, damit es nicht kracht: Die Seeschifffahrtsstraßenordenung (SeeSchStrO) – gilt ab Innenhafen bis Tonne 13/14 (Fahrensodde) – und, mit Gültigkeit ab dort, Kollisionsverhütungsregeln (KVR).

Hier haben Schiffe, die dem Fahrwasser folgen, strikte Vorfahrt gegenüber Schiffen, die nicht dem Fahrwasser folgen. Wo die KVR gilt, ist lediglich vorgeschrieben, dass dem Fahrwasser folgende Schiffe nicht behindert werden sollen. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um ein „enges Fahrwasser“ handelt. Ein solches liegt vor Holnis-Spitze.

Grüne und rote Tonnen markieren das Fahrwasser

Fahrwasser sind durch grüne und rote Tonnen bezeichnete Wasserflächen, die für den durchgehenden Verkehr bestimmt sind. Die gesamte Innenförde ist ausgetonnt.

Kreuzen sich die Kurse zweier Fahrzeuge, hat ein Fahrzeug – zum Beispiel eines, das das Fahrwasser quert – die Ausweichpflicht. Das andere hat Kurshaltepflicht – muss also seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten, um das frühzeitige, durchgreifende und klar erkennbare Ausweichmanöver des anderen nicht zu gefährden.

Segelboote haben Vorfahrt vor Motorbooten

Fahren zwei Boote im Fahrwasser aufeinander zu, wird nach rechts ausgewichen wie im Straßenverkehr. Außerhalb des betonnten Fahrwasser gelten die KVR.

Wichtige Regel: Segler haben Vorfahrt gegenüber Motorbooten. Die Vorfahrt zwischen Seglern richtet sich nach der Stellung der Segel. Hier weiß die Hanseatische Yachtschule (HYS) in Glücksburg bestens Bescheid. „Grundsätzlich ist es als Anfänger immer schlau, sich fernzuhalten und rechtzeitig auszuweichen“, empfiehlt Jan Leon, Segellehrer an der HYS.

Kein Ankern im Fahrwasser

Weitere Vorfahrtsregel: Boote „mit besonderer Aufgabe“ oder „mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit“ sind immer vorfahrtsberechtigt. Zu diesen Fahrzeugen gehören auf der Flensburger Innenförde Kiesfrachter, die regelmäßig nach Flensburg liefern, Schleppverbände der Flensburger Wert und der Ausflugsdampfer Viking.

Ankern ist im Fahrwasser verboten. Wer schwimmend dort landet, sollte schnell weg.

Wird vom Boot gebadet, lieber den Motor ausschalten – Verletzungsgefahr durch die
drehende Schraube.

Die Vercharterer möchten nicht, dass im Innenhafen ein Zwischenstopp eingelegt wird. Auch soll ein geliehenes Boot nicht auf den Strand gezogen werden. Fly&Sail gestattet das Festmachen auf der dänischen Seite der Förde an den Stegen der großen Ochseninsel und vor Annies Kiosk. Die kleine Ochseninsel ist nicht öffentlich, dort also bitte nicht festmachen.

Vorsicht an flachen Stellen der Innenförde – es besteht Auflaufgefahr. Die Flachs befinden sich an der Nordost-Spitze der kleinen Ochseninsel und schräg gegenüber von dort in Sønderhav, an Tonne 8 vor Holnis (Schidenkind), in Fahrensodde rechts der Hafeneinfahrt und schräg gegenüber von dort auf der dänischen Seite (Kohage). Das bekannteste Flach liegt an der „Schwiegermutter“ vor Holnis Spitze, heute ein roter, feststehender Pfahl mit der Nummer 6. Dort steigt das Gelände abrupt von 12 auf 1 Meter an.

Auf einer gedachten Linie zwischen Tonne 8 und Leuchtturm Schausende liegt außerdem ein Naturschutzgebiet, dessen Durchfahrt für Motor- und Segelboote verboten ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten im Flensburger Hafen ab/bis Werft (10 km/h) und an den Ochseninseln.

Promille-Grenze gilt auch auf dem Wasser

Durch Bojen markierte Badezonen sind für motorisierte Boote tabu. In „erkennbaren Badegebieten“ - dazu gehört bereits ein am Strand liegendes Handtuch – gilt ein Tempolimit von 4,3 Knoten (8 km/h) innerhalb eines Abstands von 500 Metern zum Strand.

Die Alkoholgrenze auf dem Wasser ist dieselbe wie auf der Straße: 0,5 Promille. Sie gilt für Schiffsführer und alle an Bord, die an seemännischen Manövern teilnehmen.

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