Umfrage des Tages
Selbsttests bei Gästen unter Aufsicht – verpflichtende Regel für Veranstalter?
Selbsttests bei Gästen unter Aufsicht – verpflichtende Regel für Veranstalter?
Selbsttests bei Gästen – verpflichtende Regel?
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Statt teuren Selbsttests bietet die Corona-Verordnung in SH auch eine günstigere Alternative: Veranstalter können statt der teuren Schnelltests auch Selbsttests unter Aufsicht akzeptieren. Was meinen Sie dazu?
Das Land Schleswig-Holstein bleibt bei 3G und will weiterhin getestete Bürger von bestimmten Aktivitäten nicht ausschließen. Seit einigen Wochen sind die Corona-Tests an Teststationen nicht mehr kostenlos. Wer nun ungeimpft und nicht genesen ist und bestimmte Veranstaltungen besuchen will, muss selbst bezahlen.
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Laut der Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein zählen Personen auch als getestet, wenn ein Selbsttest unter Aufsicht des Gastronomen oder Veranstalters durchgeführt wird. Dies ist bisher allerdings freiwillig. Deshalb wollen wir heute in der Umfrage des Tages von Ihnen wissen, ob Veranstalter dazu verpflichtet werden sollten, Selbsttests unter Aufsicht anzubieten und zu akzeptieren. Stimmen Sie hier ab:
Diese Umfrage ist nicht repräsentativ.