Quarantäne und Isolation

Positiver Corona-Schnelltest: Das müssen Sie in Schleswig-Holstein jetzt wissen

Positiver Corona-Schnelltest: Das müssen Sie jetzt wissen

Positiver Corona-Schnelltest: Das müssen Sie jetzt wissen

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Kiel
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RECORD DATE NOT STATED October 29, 2022: positive Corona virus rapid test on fall leaves along with FFP 2 mask - label: Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie/shz.de

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Wer einen positiven Schnelltest oder einen PCR-Test hat, muss sich im ersten Schritt isolieren. Was danach in Schleswig-Holstein zu tun ist, lesen Sie hier.

Auch im Herbst 2022 haben zahlreiche Schleswig-Holsteiner dieser Tage einen positiven Corona-Schnelltest. Hier lesen Sie, was zu tun ist, wenn bei ihnen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.

Was ist in SH zu tun, wenn der Corona-Test positiv ist?

Wer in einer Teststation oder bei sich zu Hause bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis erhält, muss dieses mit einem PCR-Test bei einer Teststation oder in einer Arztpraxis bestätigen lassen. Wichtig: Einige Arztpraxen weisen daraufhin, dass Personen mit einem positiven Selbsttest auf direktem Wege zu einer Teststation gehen müssen und PCR-Tests nicht in der Arztpraxis gemacht werden können. Es gilt daher zu prüfen, ob der Test in der Arztpraxis gemacht werden kann. Weiterhin verweist die Landesregierung darauf, dass PCR-Tests in einigen Fällen kostenpflichtig sein können. Die Kostenfrage solle daher im Vorwege geklärt werden. Der Weg zum Testzentrum oder zum Arzt darf indes nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

Zudem gilt: Nach einem positiven Schnelltest müssen sich Betroffene ohne Umwege in Isolation begeben – einzige Ausnahme ist der Corona-Abstrich in einem Testzentrum oder einem Arzt. Fällt die Kontrolltestung mit einem PCR-Test hingegen negativ aus, endet die Pflicht zur Absonderung automatisch.

Bei Corona-Infektion: Wann darf ich die Isolation verlassen?

In Schleswig-Holstein müssen nachweislich Infizierte nur noch für fünf Tage in Corona-Isolation. Die Isolationsdauer wird ab dem Tag gezählt, an dem der positive Abstrich genommen wurde. Ein entsprechend geänderter Absonderungserlass wird von den Kreisen und kreisfreien Städten bereits seit dem 4. Mai umgesetzt. Eine entsprechende Empfehlung hatte das Robert Koch-Institut ausgesprochen.

Ein sogenanntes „Freitesten“ nach Ende der Quarantäne ist nicht notwendig. Es wird aber dringend empfohlen, nach dem fünften Tag wiederholt einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen und in Isolation zu bleiben, bis der Test negativ ist. Diese Regelung gilt nicht für Personal im Gesundheitswesen.

Ich arbeite im Gesundheitswesen und habe mich mit Corona infiziert – was muss ich beachten?

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten zusätzliche Voraussetzungen für die Rückkehr in den beruflichen Alltag.

Angestellte müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und das Ergebnis eines frühestens an Tag fünf abgenommenen Schnell- oder PCR-Tests muss negativ sein (bzw. das PCR-Resultat muss einen CT-Wert über 30 aufweisen). Für den Test darf die eigene Wohnung einmalig verlassen werden. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet spätestens am zehnten Tag nach dem Erstnachweis der Corona-Infektion. Zu beachten ist: Angestellte, die sie sich mit Corona angesteckt haben, müssen der jeweiligen Einrichtungsleitung den negativen Test vorlegen.

Was ist der CT-Wert?

Der CT-Wert gibt an, ob ein Coronavirus-Infizierter ansteckend ist. Ein hoher CT-Wert bedeutet, dass eine Person eine niedrige Viruslast hat und wenig ansteckend ist. Ein niedriger CT-Wert sagt aus, dass eine Person eine hohe Viruslast hat und hoch ansteckend ist. Ein CT-Wert von größer 30 gilt als Richtwert des Robert Koch-Instituts (RKI) dafür, dass ein Infizierter nicht ansteckend ist.

Wichtig zu wissen: Mehrere Faktoren schränken die Aussagekraft des CT-Werts ein: der Ablauf des Corona-Tests (nur Rachen-Abstrich oder Nasen-Rachen-Abstrich, außerdem wäre es wichtig immer die gleiche Abstrichmenge bei Patienten zu entnehmen), unterschiedliche PCR-Test-Hersteller (sie kommen daher nicht zwangsläufig zu gleichen Ergebnissen) und der Zeitpunkt des Tests.

Bei frischer Corona-Infektion sind womöglich erst wenige Viren im Körper. Die Person gilt in diesem Moment als noch nicht ansteckend, kann es ein paar Tage später aber sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, Angaben über den Infizierten einzubeziehen, etwa ob er Kontakt zu anderen positiv Getesteten hatte oder sich in einem Risikogebiet aufhielt.

Muss ich als Kontaktperson in Quarantäne?

Nein. Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt zusammenleben und daher als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, selbst jedoch nicht nachweislich infiziert sind, müssen sich seit dem 4. Mai 2022 unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus nicht in Quarantäne begeben.

Was ist die Inkubationszeit und wie lange ist sie beim Coronavirus?

Die Inkubationszeit gibt die Zeitspanne von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an. Bei früheren Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 betrug die Inkubationszeit, das heißt die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, im Durchschnitt vier bis sechs Tage.

Untersuchungen zu den derzeit in Deutschland vorherrschenden Omikron-Virus-Untervarianten BA.1, BA.4 und BA.5 weisen allerdings auf eine kürzere Inkubationszeit hin: im Schnitt rund drei Tage.

Wie lange kann ich Corona-positiv sein?

Das Ausklingen des Ansteckungszeitraums ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Dies kann einige Tage, teilweise auch Wochen dauern.

Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist der genaue Zeitraum, in dem eine mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierte Person andere anstecken kann, „noch nicht klar festgelegt“. Und weiter: Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen deutlich länger ansteckend sein.

Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich bei einer Corona-Infektion?

Auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen Therapiehinweise zur Behandlung einer Corona-Infektion bereit. Sie werden regelmäßig aktualisiert.

Corona-Positiv in SH: Muss ich mich beim Gesundheitsamt melden?

Corona-Infizierte müssen sich nicht mehr beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Generell gilt dennoch, dass sowohl mit Covid-19-Infizierte eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben, unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden.

Die Gesundheitsämter bekommen Informationen über infizierte Personen über die Meldewege nach dem Infektionsschutzgesetz durch Ärzte, Labore und Einrichtungsleitungen übermittelt.

Coronavirus: Interessante Links im Überblick

Die aktuellen Corona-Zahlen für Schleswig-Holstein und für ihren Landkreis finden sie hier.

Das Corona-Dossier des sh:z finden sie hier. 

Eine Übersicht mit den Teststationen in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

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