Erneuerbare Energien

Neues Gesetz in Berlin: So steht es um private Photovoltaikanlagen

Neues Gesetz in Berlin: So steht es um private Photovoltaikanlagen

Neues Gesetz: So steht es um private Photovoltaikanlagen

Arndt Prenzel/shz.de
Kleiseerkoog
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Dr. Theo Römer aus dem Kleiseerkoog Foto: Arndt Prenzel/shz.de

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Theo Römer aus dem Kleiseerkroog hofft weiter, dass er seine private Photovoltaikanlage nicht abbauen muss. Nun könnte ihm eine Initiative der Bundesregierung helfen.

Theo Römer aus dem Kleiseerkoog kann wieder hoffen. Seine private Solaranlage könnte durch eine aktuelle Berliner Gesetzesänderung nun doch genehmigt werden.

Der Nordfriese hatte im April diesen Jahres aus „Verantwortung der nächsten Generation gegenüber“, wie er argumentiert, in seinem Garten eine kleine Photovoltaikanlage installieren lassen. Seit dem liegt er mit der Kreisverwaltung im Clinch. Die Untere Baubehörde hatte angeordnet, die Anlage wieder abzubauen, da sie sich im so genannten „Außenbereich“ befindet.

Zwar bestätigte der Kreis unter Berufung auf die Landesbauordnung, dass „gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 2,75 Meter und einer Gesamtlänge bis zu neun Metern verfahrensfrei“ seien. „Verfahrensfrei“ bedeute aber nur, dass man keinen Bauantrag stellen muss und keine Baugenehmigung brauche. „Der Bauherr muss trotzdem eigenverantwortlich prüfen, ob sein Vorhaben die geltenden Vorschriften einhält. Im vorliegenden Fall wurde der Schutz des Außenbereiches verletzt“, teilte Kreissprecher Hans-Martin Slopianka nach einer shz-Anfrage mit.

Theo Römer legte Widerspruch ein, argumentierte mit dem Hinweis auf eine veränderte Weltlage und den Klimawandel. Nun spielt ihm die neue Gesetzgebung in die Karten.

„Meine Hoffnung auf eine Lockerung der Rahmenbedingungen wurde in Berlin jetzt erfüllt“, sagt er. Der Bundestag habe das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet. „Damit gibt das Parlament grünes Licht für verbesserte Rahmenbedingungen auch für die Photovoltaik“, meint Römer.

Laut neuem EEG-Entwurf soll es möglich werden, Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 20 Kilowatt und einer Fläche, die nicht die Grundfläche des Wohngebäudes auf dem Grundstück überschreitet, zu errichten. „Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnt oder ein Reetdach hat, konnte sich in der Vergangenheit nicht selbst für die Energiewende stark machen“, erklärt der klimabewegte Mann. „Um die ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, weitet das neue Gesetz vor allem die Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen aus.“

Theo Römer hofft auf Auswirkungen des neuen Gesetzes

Nun hofft er, dass das neue Gesetz seine Photovoltaikanlage ermöglicht. „Der Widerspruch wurde bislang nicht bearbeitet, denn ich habe keine Post aus Husum erhalten“, berichtet Theo Römer. Bis dahin will er prüfen lassen, inwieweit das neue Gesetz tatsächlich greift. Der Kreis sieht es so: „Dass die Bundesregierung nun einen deutlichen Ausbau der Photovoltaik fordert, wirkt sich selbstverständlich nicht direkt auf die Genehmigungsfähigkeit der PV-Anlage der Familie Römer aus. Dies wäre erst der Fall, wenn der Gesetzgeber die o.a. rechtlichen Vorschriften entsprechend ändern würde“, teilte Pressesprecherin Laura Berndt dazu mit. Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten gerade zur Unterzeichnung weitergeleitet. Die Reform tritt in Teilen unmittelbar am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – andere Regelungen gelten spätestens ab dem 1. Januar 2023.

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